Nr. 418 / 26.04.2023
Mit Beschluss vom 15. März 2023 ist die Hundehaltungsverordnung („Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde – HundeVO)“ vom Stadtrat neu erlassen worden. Geändert wurde im Wesentlichen der räumliche Umgriff des Leinenzwangs.
Eine Leinenpflicht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern gilt danach
Für Kampfhunde besteht eine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet (auch in den Hundefreilaufzonen).
Bei einer Leinenpflicht muss die Hundeleine reißfest und darf höchstens 120 Zentimeter lang sein.
Darüber hinaus gelten für besondere Örtlichkeiten und Veranstaltungen nach den hierfür geltenden Satzungen und Verordnungen weitergehende Beschränkungen für das Mitführen von Hunden.
Eine Leinenpflicht für alle Hunde gilt:
Zudem dürfen Hunde mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden grundsätzlich nicht mitgeführt werden:
Weitere Informationen zum Halten von Hunden in der Stadt sind zu finden unter
https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/leinenpflicht_mitfuehrverbot.html und
https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/hunde_in_der_stadt.html
Leitung:
Andreas Franke
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