Nr. 433 / 28.04.2023
Alle fünf Jahre besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich um das Schöffenamt zu bewerben. Der Bewerbungszeitraum der Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 für das Ehrenamt endete am 17. März 2023. Alle bis dahin eingegangenen Bewerbungen wurden geprüft und in die Vorschlagsliste aufgenommen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2023 die Vorschlagsliste für insgesamt 1 080 Schöffinnen und Schöffen einstimmig bestätigt.
„Mein Dank gilt allen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich nach dem Aufruf der Stadt Nürnberg in sämtlichen Medien um die Übernahme des Ehrenamts beworben haben“, so Oberbürgermeister Marcus König. „Die rege Nutzung des extra für das Bewerbungsverfahren eingerichteten Onlineverfahrens zeigt, dass wir mit dem Ausbau unserer digitalen Angebote für Bürgerinnen und Bürger auf dem richtigen Weg sind.“
Die Vorschlagsliste liegt bis Donnerstag, 4. Mai 2023, im Amtsgebäude des Wahlamts, Unschlittplatz 7a, 1. Stock, Zimmer 15, zur allgemeinen Einsicht während der Dienststunden am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr auf. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder persönlich zu Protokoll am Ort der Auflegung erhoben werden.
Im Anschluss an die Auslegung wird die Vorschlagsliste fristgerecht bis spätestens Montag, 5. Juni 2023, an das zuständige Amtsgericht Nürnberg übermittelt. Die Benachrichtigung der Schöffinnen und Schöffen erfolgt dann durch das Amtsgericht Nürnberg bis Dezember 2023. let
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