Verkaufsstände

Kurzfristige Verkaufsstände können in Einzelfällen im Außenbereich nach Prüfung zugelassen werden.
Im Innenstadtbereich werden zusätzliche Verkaufsstände nicht genehmigt, ausgenommen solche für gemeinnützige Organisationen zu gemeinnützigen Zwecken, sowie für Anlieger während Ladenumbauzeiten.
Verkaufsstände im Rahmen von festgesetzten Märkten werden durch das Marktamt vergeben.

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