Verkehrsregeln für Radfahrende

Verkehrszeichen Radverkehr

Radwege, die mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, müssen benutzt werden, außer sie sind z. B. durch Schnee oder Eis tatsächlich unbenutzbar.

Auf Gehwegen ist Radverkehr nur dann erlaubt, wenn dies durch ein Zusatzzeichen gekennzeichnet ist. Radfahrende dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Ansonsten dürfen lediglich Kinder unter 10 Jahren auf Gehwegen mit dem Fahrrad fahren.

Auch wenn man sich auf Gehwegen sicherer fühlt – das subjektive Gefühl trügt: Auf Gehwegen sind Radfahrende besonders gefährdet, denn an Kreuzungen, Einmündungen, Grundstückszufahrten und Eingängen wird nicht mit ihnen gerechnet.


Fahrradregeln für Kinder

Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen auf dem Gehweg fahren.

Bis zum 10. Geburtstag darf auf dem Gehweg gefahren werden.

Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Ab dem 10. Geburtstag muss jeder Radfahrende die Fahrbahn oder den Radweg benutzen.


Arten von Radwegen

Radweg Wallensteinstraße

Radfahren auf Straßen mit Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind objektiv sicherer als häufig empfunden, denn dort sind die Radfahrenden im Blickfeld der Kraftfahrer. Radfahrstreifen dürfen grundsätzlich nur in einer Fahrtrichtung befahren werden, und zwar entsprechend dem Kraftfahrzeugverkehr.
Beispiel: Wallensteinstraße, Nürnberg.

Radweg Rothenburger Straße

Radfahren auf getrennten Rad- und Fußwegen

Grundsätzlich ist das Fahren nur auf dem rechts der Fahrbahn angeordneten Radweg erlaubt. Getrennte Rad- und Fußwege dürfen nur dann in beiden Richtungen befahren werden, wenn sie entsprechend ausgeschildert sind. Besonders an Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen ist auf Kraftfahrzeuge zu achten.
Beispiel: Rothenburger Straße, Nürnberg.

Radfahren auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen

Auch gemeinsame Fuß- und Radwege dürfen nur dann in beiden Richtungen befahren werden, wenn sie entsprechend ausgeschildert sind. Beim Fahren ist Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und besonders an Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen auf Kraftfahrzeuge zu achten. Am besten hält man einen gewissen Abstand zu Hauseingängen.
Beispiel: Erlanger Straße, Nürnberg.

Radweg Schuckertstraße

Radfahren auf "Anderen Radwegen"

Wenn ein Radweg deutlich vom Gehweg abgesetzt ist, aber nicht das Verkehrszeichen für getrennte Rad- und Fußwege besitzt, muss er nicht unbedingt benutzt werden. Das kommt vor, wenn der Radweg nicht ausreichend breit ist oder Mängel in der Qualität bzw. Verkehrssicherheit aufweist. Bei flotter Fahrweise empfiehlt es sich, auf die Fahrbahn zu wechseln.
Beispiel: Schuckertstraße, Nürnberg.

Radweg Königstormauer

Radfahren auf Fußwegen mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei"

Nur in besonderen Ausnahmefällen ist Radverkehr auf Gehwegen erlaubt. Dies wird durch ein Zusatzzeichen extra gekennzeichnet. Sie dürfen dort allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Fußgänger genießen absoluten Vorrang.
Beispiel: Königstormauer, Nürnberg.


Radfahren in Einbahnstraßen und Sackgassen

Radfahren entgegen der Einbahnstraße

Einbahnstraßen werden meist eingerichtet, um den Kraftfahrzeugverkehr zu lenken, Schleichwege zu unterbinden oder um Parkraum zu schaffen. Für den Radverkehr bedeuten Einbahnstraßen häufig eine Unterbrechung wichtiger Routen, die zu Umwegen führt.

Um das Straßennetz für den Radverkehr besser zu erschließen, ist die Stadt Nürnberg daher bemüht, so viele Einbahnstraßen wie möglich für den Radverkehr durchlässig zu gestalten. Derzeit sind etwa 170 Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben.

Entgegenkommender Radverkehr in Einbahnstraße

Der Fahrzeugverkehr wird am Beginn der Einbahnstraße durch ein Zusatzschild auf den entgegenkommenden Radverkehr hingewiesen.
Beispiel: Breitscheidstraße, Nürnberg.

Einbahnstrasse Äußere Großweidenmühlstraße

Dem Radverkehr wird durch ein Zusatzzeichen unter dem Zeichen „Verbot der Einfahrt“ signalisiert, dass er entgegen der Einbahnrichtung fahren darf.
Beispiel: Äußere Großweidenmühlstraße, Nürnberg.

Sackgasse Kirchenstraße

Für Radverkehr durchlässige Sackgassen

Dieses Schild weist darauf hin, dass es sich um eine für Fußgänger und Radverkehr durchlässige Sackgasse handelt.
Beispiel: Kirchenstraße, Nürnberg.

Fahrradstrasse Spitalbrücke

Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße ist prinzipiell dem Radverkehr vorbehalten. Durch Zusatzzeichen kann auch anderer Fahrzeugverkehr erlaubt sein. Es darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
Beispiel: Spitalbrücke, Nürnberg.

Verkehrsberuhigt Lindengasse

Radfahren in verkehrsberuhigten Bereichen

Alle Fahrzeuge – auch Radfahrende – müssen in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit fahren. Das sind 4 bis 7 km/h. Fußgänger dürfen die Straße in ganzer Breite benutzen, Kinder dürfen überall auf der Straße spielen.
Beispiel: Lindengasse, Nürnberg
Wichtig:
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich gilt die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" nicht!



Radfahren in der Fußgängerzone

In der Nürnberger Altstadt sind viele Zonen weitgehend den Fußgängern vorbehalten. Damit man die Innenstadt dennoch ohne Umwege über verkehrsreiche und gefährliche Strecken durchqueren kann, gelten gewisse Ausnahmen. Es dürfen nur die Fußgängerzonen befahren werden, die durch Zusatzschilder für den Radverkehr freigegeben sind.

Zusätzlich gibt es meist bestimmte Zeiten, in denen Radverkehr in Fußgängerzonen erlaubt ist, in der Regel während des Lieferverkehrs von 18.30 bis 10.30 Uhr, an Samstagen bis 10 Uhr.

Für den Radverkehr wichtige Routen wie der innere Altstadtring sind ganztägig für den Radverkehr freigegeben.

Fußgängerzone Königstraße, Nürnberg

Fußgängerzone Königstraße, Nürnberg Für den Radverkehr wichtige Routen wie der innere Altstadtring sind ganztägig für den Radverkehr freigegeben.

Folgende Hinweise sind beim Fahrradfahren in Fußgängerzonen zu beachten:

  • Fußgänger haben absoluten Vorrang.
  • Rücksichtsvoll und im Schritttempo fahren.
  • Besondere Vorsicht gilt bei kleinen Kindern, Behinderten oder alten Menschen.
  • Absteigen, wenn der Fußgängerverkehr sehr dicht ist.
  • Fahrradabstellplätze am Rande der Fußgängerzone nutzen und zu Fuß weitergehen.

Tipp:

Auf Parallelrouten zur Fußgängerzone wie der Adlerstraße oder dem Innenstadtring über Dr.-Kurt-Schumacher-Straße, Kornmarkt, Hallplatz und Theatergasse kommt man meist mit dem Fahrrad schneller voran.


Radfahren in Fahrradstraßen

Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren, auch in Gruppen. Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.
Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.

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