Der Nürnberger Mietenspiegel ist eine Tabelle über die ortsüblichen Mieten im Stadtgebiet. Aufgabe des Mietenspiegels ist es, das Mietpreisgefüge im nichtpreisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen.
Der Nürnberger Mietenspiegel setzt keine Preise fest, sondern ist als Richtlinie zu verstehen, um
Die Wohnungsqualität wird mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Der Nürnberger Mietenspiegel unterscheidet zwischen „einfacher“, „normaler“ und „guter“ Ausstattung. Hierbei sind Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung sowie wohnwertbeeinflussende Sondermerkmale entscheidend. Der Nürnberger Mietenspiegel weist Nettokaltmieten aus. Daher sind die in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelisteten Betriebskosten grundsätzlich gesondert neben der Miete anzusetzen, soweit sie im Mietvertrag vereinbart sind.
Der aktuelle Mietenspiegel stammt aus dem Jahr 2010 (Stand: 01.08.2010). Die nächste Auflage erscheint voraussichtlich Mitte 2012.
Der Nürnberger Mietenspiegel kann im Amt für Wohnen und Stadtentwicklung sowie im BürgerInformationsZentrum persönlich abgeholt werden. Die Schutzgebühr beträgt 2,50 Euro.
Per Post kann der Mietenspiegel nur beim Amt für Wohnen und Stadtentwicklung gegen Voreinsendung von 2,50 Euro in Briefmarken (kleine Werte bis 0,55 Euro) sowie eines adressierten und mit 0,55 Euro frankierten Rückumschlags angefordert werden.