Bestimmte Änderungen beeinflussen die Aufenthaltserlaubnis
Ihre Aufenthaltserlaubnis wird - teilweise - mit bestimmten Beschränkungen erteilt. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder der erlaubte Studiengang, nennt man Auflagen. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Auflagenänderungen sind zum Beispiel:
- Sie möchten den Arbeitgeber oder die Ausbildungsstelle wechseln.
- Sie möchten die Streichung oder Änderung Ihrer Wohnsitzbeschränkung beantragen.
- In Ihren Lebens- oder Arbeitsverhältnisse haben sich Veränderungen ergeben. Mögliche Gründe sind, dass Sie einen Nebenjob aufnehmen oder den Studiengang wechseln wollen. Auch wenn sich Ihre Personalien ändern, müssen Sie uns dies mitteilen.
Elektronische Aufenthaltstitel sind in vielen Fällen mit Nebenbestimmungen versehen. Hier wird unter anderem der Umfang der erlaubten Beschäftigung oder eine Wohnsitzbeschränkung festgehalten.
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind, muss bei einer Änderung dieser Nebenbestimmung nicht zwangsläufig ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt werden. In vielen Fällen reicht es aus, die Nebenbestimmungen zu ändern und ein neues Zusatzblatt auszustellen.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zur Auflagenänderung
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Auflagenänderung online beantragen
Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
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Vorhandener Aufenthaltstitel und gegebenenfalls Zusatzblatt