Rund um den elektronischen Aufenthaltstitel

Muster eines Eat Kartenkörpers

Der elektronische Aufenthaltstitel

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wurde 2011 eingeführt. Das Dokument im Kreditkartenformat löste den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett im Pass), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform ab.

Ausführliche Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel bietet eine Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Broschüre ist nicht nur auf Deutsch, sondern auch in 20 weiteren Sprachen veröffentlicht.

Neuer Kartenkörper für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel

Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie einen neuen Kartenkörper für Ihren - noch gültigen - Aufenthaltstitel. Diese Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Ich habe einen neuen Reisepass erhalten

Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen Kartenkörper für Ihren eAT, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben.

Wichtig:
Sie müssen nur einen neuen Kartenkörper für Ihren eAT beantragen. Ihr bisheriger Aufenthaltstitel bleibt weiterhin gültig. Sie brauchen also keinen Antrag auf Erteilung beziehungsweise Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen, wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) haben oder Ihr befristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist (zum Beispiel Blaue Karte EU).

Unser Tipp:

Sollten Sie während der Wartezeit auf den neuen Kartenkörper für Ihren eAT eine Reise ins Ausland planen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor der Ausreise mit der jeweiligen Landesvertretung in Deutschland Kontakt aufzunehmen. Die Praxis ausländischer Behörden bei den Einreisebestimmungen ist unterschiedlich. Deshalb kann das Amt für Migration und Integration hier keine verbindlichen Aussagen zur Handhabung in einzelnen Staaten machen.

Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren

Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren haben, müssen Sie diesen Verlust dem Amt für Migration und Integration mitteilen.
Diese Verlustmeldung erfolgt zusammen mit der Beantragung eines neuen eAT.

Ich brauche aus anderen Gründen einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel

Es gibt einige Gründe, weshalb Sie sich einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen lassen müssen: Ist Ihr eAT defekt oder beschädigt, brauchen Sie einen neuen. Auch bei einer Namensänderung müssen Sie einen neuen eAT beantragen. Eine Neuausstellung ist erforderlich, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweisersatzes abgelaufen ist.

Wenn Sie die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel auf dem Zusatzblatt ändern möchten (zum Beispiel, weil Sie einen neuen Arbeitgeber haben oder Ihr Studium an einer anderen Universität fortsetzen), dann erhalten Sie hier Informationen:

Die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels

Ausweisapp2 Logo

Mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen und sich im Internet oder an Automaten sicher ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch.

Überall dort, wo Sie das Logo der Online-Ausweisfunktion sehen, können Sie sich digital ausweisen.

Das brauchen Sie zum Online-Ausweisen

  • Ihren gültigen elektronischen Aufenthaltstitel
  • Ihre selbstgewählte sechsstellige PIN
  • ein geeignetes Kartenlesegerät oder ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone beziehungsweise Tablet
  • die kostenlose AusweisApp2

Sie wissen Ihre sechsstellige PIN nicht mehr?

Sie können die PIN Ihres Online-Ausweises in der Service-Stelle "Mein Nürnberg" kostenfrei und ohne Termin neu setzen lassen.

Keine Online-Ausweisfunktion

Enthält der elektronische Aufenthaltstitel den Hinweis, dass die Personalien auf den Angaben der Inhaberin oder des Inhabers beruhen, ist die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ausgeschlossen.
Die Online-Ausweisfunktion kann grundsätzlich erst ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden.


Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum neuen eAT

Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Neuen Kartenkörper für Ihren Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
  • Vorhandener Aufenthaltstitel
  • Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
  • ggf. Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis o.ä.
  • Weitere Unterlagen, zum Beispiel Seite(n) aus dem Pass mit Verlängerungsvermerk über die Passgültigkeit

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.



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