Rund um den elektronischen Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wurde 2011 eingeführt. Das Dokument im Kreditkartenformat löste den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett im Pass), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform ab.
Ausführliche Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel bietet eine Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Broschüre ist nicht nur auf Deutsch, sondern auch in 20 weiteren Sprachen veröffentlicht.
Neuer Kartenkörper für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel
Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie einen neuen Kartenkörper für Ihren - noch gültigen - Aufenthaltstitel. Diese Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
Mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen und sich im Internet oder an Automaten sicher ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch.
Überall dort, wo Sie das Logo der Online-Ausweisfunktion sehen, können Sie sich digital ausweisen.
Das brauchen Sie zum Online-Ausweisen
- Ihren gültigen elektronischen Aufenthaltstitel
- Ihre selbstgewählte sechsstellige PIN
- ein geeignetes Kartenlesegerät oder ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone beziehungsweise Tablet
- die kostenlose AusweisApp2
Sie wissen Ihre sechsstellige PIN nicht mehr?
Sie können die PIN Ihres Online-Ausweises in der Service-Stelle "Mein Nürnberg" kostenfrei und ohne Termin neu setzen lassen.
Keine Online-Ausweisfunktion
Enthält der elektronische Aufenthaltstitel den Hinweis, dass die Personalien auf den Angaben der Inhaberin oder des Inhabers beruhen, ist die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ausgeschlossen.
Die Online-Ausweisfunktion kann grundsätzlich erst ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum neuen eAT
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Neuen Kartenkörper für Ihren Aufenthaltstitel online beantragen
Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
- Vorhandener Aufenthaltstitel
- Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
- ggf. Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis o.ä.
- Weitere Unterlagen, zum Beispiel Seite(n) aus dem Pass mit Verlängerungsvermerk über die Passgültigkeit
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.