Sie sind eine Fachkraft, wenn Sie entweder eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Ausbildung und Hochschulstudium, die im Ausland abgeschlossen wurden, müssen mit deutschen Abschlüssen vergleichbar sein.
Als Fachkraft haben Sie verschiedene Möglichkeiten einen Aufenthaltstitel zu bekommen, um in Deutschland zu arbeiten: werden Sie zum Beispiel innerhalb eines Konzerns vorübergehend in einer Niederlassung in Deutschland eingesetzt oder arbeiten Sie als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler im Rahmen Ihrer Forschungsarbeit, können Sie einen Aufenthaltstitel bekommen.
Gut zu wissen:
Aufenthaltstitel für Fachkräfte gelten für maximal vier Jahre. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kürzer gilt, verkürzt sich damit auch die Dauer Ihres Aufenthaltstitels.
Wenn Sie nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, brauchen Sie für die Einreise in der Regel ein nationales Visum. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen.
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, um als Fachkraft mit Berufsausbildung in Deutschland zu arbeiten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie haben ein konkretes Stellenangebot. Es wurde festgestellt, dass Ihre berufliche Qualifikation mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Wenn Sie den Aufenthaltstitel zum ersten Mal beantragen und älter als 45 Jahre sind, muss Ihr Bruttojahresgehalt mindestens 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allg. Rentenversicherung betragen.
Bitte beachten Sie: Die Aufnahme der Beschäftigung ist erst nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sowie der Erteilung der Arbeitserlaubnis durch das Amt für Migration und Integration erlaubt. Bitte füllen Sie unten stehendes Formblatt aus.
Für bestimmte Berufe ist außerdem eine Erlaubnis zur Berufsausübung erforderlich. Ob das für Ihren Beruf zutrifft, erfahren Sie über den Anerkennungs-Finder.
Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen können erfahren Sie über untenstehenden Link
Ich benötige eine Blaue Karte EU für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Um als Fachkraft mit akademischer Ausbildung eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben ein konkretes Stellenangebot das Ihrer Qualifikation entspricht. Sie können nachweisen, dass Ihr im Ausland erworbener Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist bzw. Sie ein tertiäres Bildungsprogramm abgeschlossen haben oder als IT-Spezialist arbeiten. Sie werden in Ihrem Beruf ein Mindestbruttogehalt von 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verdienen. Arbeiten Sie in einem Mangelberuf, gilt ein Mindestbruttogehalt von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Arbeiten Sie als IT-Spezialist, gilt ein Mindestbruttogehalt von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Bitte beachten Sie: Die Aufnahme der Beschäftigung ist erst nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt. Bitte füllen Sie unten stehendes Formblatt aus.
Für bestimmte Berufe ist außerdem eine Erlaubnis zur Berufsausübung erforderlich. Ob das für Ihren Beruf zutrifft, erfahren Sie über den Anerkennungs-Finder.
Ich benötige eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Um als Fachkraft mit akademischer Ausbildung in Deutschland zu arbeiten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie haben ein konkretes Stellenangebot. Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben, können Sie nachweisen, dass er in Deutschland anerkannt ist oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar.
Ich benötige eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
Endet Ihre Tätigkeit in Deutschland, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Sie gilt für maximal sechs Monate. Sie dürfen mit diesem Aufenthaltstitel eine neue Arbeitsstelle suchen. Dafür ist es auch möglich eine Probebeschäftigung mit bis zu zehn Stunden pro Woche auszuüben. Sie dürfen jedoch nicht einer regulären Erwerbsarbeit nachgehen.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte ist, dass Sie unmittelbar davor einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit hatten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
Ich benötige eine ICT-Karte/ Mobile ICT-Karte mit Aufenthaltserlaubnis im Rahmen einer Entsendung
Die ICT-Karte (Intra Corporate Transfer-Karte) ist ein Aufenthaltstitel mit dem Mitarbeiter für Ihr Unternehmen im Ausland arbeiten können. Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees können so vorübergehend in einer Niederlassung in Deutschland arbeiten. Ihr Arbeitseinsatz muss mindestens 90 Tage dauern.
Für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland (bis zu 90 Tage) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Mobile ICT-Karte beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufenthaltstitel.html#44>
Ich benötige eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeit in der Forschung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können zu Forschungszwecken in Deutschland arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für die Dauer des Forschungsvorhabens. Für den Aufenthaltstitel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht nötig. Voraussetzung ist, dass Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen Vertrag für die Durchführung Ihres Forschungsvorhabens abgeschlossen haben. Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie außerdem als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler Lehrtätigkeiten ausführen.
Nach dem Ende des Forschungsvertrages oder der Aufnahmevereinbarung kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal neun Monate zur Arbeitsplatzsuche verlängert werden.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Aufenthaltstitel
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
Lichtbildseite aus gültigem Pass
Nachweis über die beabsichtigte Beschäftigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Aufnahmevereinbarung oder Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens)
Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.