In Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen


Reisende auf dem Flughafen

Einen Ausbildungs- oder Studienplatz suchen

Wenn Sie nach Deutschland kommen, um einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu suchen, müssen Sie für die Einreise bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfahren Sie hier, welche das sind und wie Sie die Einreise beantragen.


Eine Ausbildung machen

Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, brauchen Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis.
Hier erfahren Sie unter welchen Bedingungen Sie diese bekommen und wie sie beantragt wird.


Studenten beim Lernen in der TH Nürnberg

Vom Sprachkurs zum Studium

Manchmal sind vor der Einschreibung an einer Hochschule studienvorbereitende Maßnahmen erforderlich, zum Beispiel ein Deutsch-Intensivkurs oder ein Praktikum. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums schließt diese vorbereitenden Maßnahmen mit ein.


Blick in einen Hörsaal

Während des Studiums

Wenn Sie zu einem Vollzeitstudium an einer Hochschule in Deutschland zugelassen sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten. Wissenswertes über einen Wechsel der Hochschule, des Studienfaches oder zu Nebenjobs finden Sie hier.


Neubau Akademie der bildenden Künste in Nürnberg

Vom Studium in den Beruf

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und möchten nun in Deutschland promovieren oder arbeiten? Hier finden Sie Informationen, welchen Aufenthaltstitel Sie für die Fortsetzung Ihres Berufswegs beantragen können.


Außerdem interessant:

Hinweis auf das Visum

Für die Einreise zum Zweck des Studiums wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Dieses Visum kann bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragt werden.

Gastsemester in Deutschland? – EU-Mobilität für Studierende

Sie studieren an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, beispielsweise in Frankreich, Österreich oder Italien? Dann können Sie im Rahmen der EU-Mobilität mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch in anderen Mitgliedstaaten bis zu maximal 360 Tage studieren. Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zu Studienzwecken besitzen, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel! Nehmen Sie hierzu bereits vor der Einreise Kontakt mit Ihrer Hochschule auf.


Ich möchte die Fachrichtung ändern oder die Hochschule wechseln

Ein Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssen Sie diese Veränderung dem Amt für Migration und Integration unverzüglich mitteilen. Nach dem dritten Semester kann ein Studiengangwechsel nur erlaubt werden, wenn das Studium in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden kann.
Wenn Sie den Studiengang oder die Hochschule wechseln, brauchen Sie ein neues Zusatzblatt für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel. Das müssen Sie beantragen.

Ich muss mein Studium abbrechen

Sie sind verpflichtet, dem Amt für Migration und Integration den Abbruch Ihres Studiums unverzüglich mitzuteilen.
Wenn Sie Ihr Studium ohne Abschluss beendet haben, ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck nur dann möglich, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zum Zweck einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung zu erteilen.

Ich möchte während des Studiums arbeiten

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums berechtigt Sie zu einer Beschäftigung von 120 ganzen Tagen oder 240 halben Tagen im Kalenderjahr.
Darüber hinaus sind auch studentische Nebentätigkeiten (z.B. eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der Hochschule) erlaubt.
Die Ausübung eines Pflichtpraktikums wird nicht auf die oben genannte Beschäftigungszeit angerechnet.

Ich möchte mein Sperrkonto aufheben lassen

Ihre Ausreise steht unmittelbar bevor, Ihr Aufenthaltszweck hat sich geändert oder Sie können die Sicherung Ihres Lebensunterhalts auf andere Weise nachweisen?
Dann können Sie hier die Aufhebung Ihres Sperrkontos beantragen:



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