Einzugsermächtigung notwendig
Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kfz-Steuer erteilt wird.
Seit 01.02.2014 müssen verpflichtend SEPA-Kombimandate vorgelegt werden.
Alte Lastschrifteinzugsermächtigungen sind ab dann nicht mehr gültig.
Überprüfung von Kfz-Steuerschuld
Seit Januar 2006 muss die Zulassungsbehörde überprüfen, ob eine Kfz-Steuerschuld besteht.
Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Zulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen.
Um unnötige Bearbeitungszeit am Schalter zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Teilnahmeerklärung bereits ausgefüllt vorzulegen.