Die Bürgerämter Nord, Ost und Süd bieten nahezu alle Dienstleistungen des Einwohneramtes des Bürgeramtes Mitte an. Einige dieser Dienstleistungen können Sie anstatt einer persönlichen Vorsprache auch bequem und schnell online oder auch schriftlich erledigen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise bei den einzelnen Dienstleistungen weiter unten und unter Einfach online machen.
Bei der Beantragung von Personalausweis oder Reisepass ist die Vorlage von Geburtsurkunde und/oder Ehe-/Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde notwendig.
Sollte eine Namenserklärung erfolgt sein, wird empfohlen diese mitzubringen. Unter Umständen kann in solchen Fällen eine Beantragung ohne Vorlage einer Urkunde nicht erfolgen.
Hinweis für Personen, welche einen Vatersnamen führen: Aufgrund einer Regeländerungen werden Vatersnamen (und vergleichbare Namen bspw. Mittelnamen) zukünftig in das Melderegister, sowie in Ausweisdokumente eingetragen. Wenn Sie einen Vatersnamen besitzen und diese Eintragung nicht wünschen, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, den Vatersnamen abzulegen. Wenden Sie sich hierfür bitte, bevor Sie neue Ausweise/Pässe beantragen, an das Standesamt Nürnberg unter nachbeurkundung@stadt.nuernberg.de oder 0911/231-0.
Informationen zum Personalausweis<https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/der-personalausweis-node.html>
Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung (Abmeldung nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich)
Sie können sich online oder persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung anmelden oder ummelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, falls Sie ins Ausland ziehen.
Für die schriftliche Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen mit der Post oder werfen diese bei uns in den Hausbriefkasten: - vollständig ausgefülltes Anmelde-/Ummeldeformular oder Abmeldeformular - Kopie Ihres Ausweisdokumentes - Wohnungsgeberbestätigung (für eine Abmeldung nicht erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Internetseite www.fuehrungszeugnis.net nicht von der Stadt Nürnberg betrieben wird. Wir weisen darauf hin, dass auf dieser Internetseite kein Führungszeugnis beantragt werden kann.
Über folgenden Link können Sie ein Führungszeugnis online beantragen (nur mit eingeschalteter Onlinefunktion des Personalauweises oder elektronischem Aufenthaltstitel).
Ab 04.01.2021 können Unionsbürger*innen und Staatsangehörige eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein und Norwegen) eine eID-Karte beantragen. Die Antragstellung kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen. Mit der eID-Karte kann die Identität bei Onlinegeschäften und bei Online-Angeboten von Behörden nachgewiesen werden.
Die eiD-Karte kann bei einem persönlichen Termin bei einem der drei Bürgerämter oder beim Einwohneramt beantragt werden. Bitte bringen Sie hierfür Ihr Ausweisdokument mit. Die Gebühr beträgt 37,-€ (Barzahlung und EC-Kartenzahlung möglich).
Die eID-Karte kann nach ca. 3 bis 4 Wochen abgeholt werden. Sie ist 10 Jahre gültig.
Bitte lassen Sie vor Ihrem Besuch Passbilder anfertigen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (biometrietauglich). Die entsprechenden Pass- oder Ausweisbilder können Sie bei Fotostudios oder im Bürgeramt Ost und Bürgeramt Süd selbst in Fotoautomaten anfertigen lassen.
Sie haben ein Ausweisdokument beantragt und möchten wissen, ob Sie es bereits abholen können?
Um zu erfahren, ob Ihr Ausweisdokument möglicherweise schon abholbereit ist, steht Ihnen zusätzlich zur Online Abfrage auch 24 Stunden am Tag unser Ansageband zur Verfügung.
Bitte wählen Sie die Telefonnummer des Bürgeramtes, bei dem Sie zur Beantragung waren oder klicken Sie auf den Link zur Online Abfrage.
Informationen zur Zweitwohnungssteuer<https://www.nuernberg.de/internet/referat2/zweitwohnungssteuer.html?pk_campaign=buergeraemter&pk_kwd=formulare_zweitwohnungssteuer.html>