Voraussetzungen für die Aufnahme in das 1. Studienjahr
Die Aufnahme in das erste Studienjahr setzt voraus
mittlerer Schulabschluss und
abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung. (Fehlt die kaufmännische Berufsausbildung, können auch Bewerber aufgenommen werden, die eine 5-jährige kaufmännische berufliche Tätigkeit nachweisen können) und
eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung.
In die Fachakademie für Wirtschaft kann auch aufgenommen werden, wer eine vom Staatsministerium allgemein als der Meisterprüfung gleichwertig anerkannte kaufmännische Forbildungsprüfung bestanden hat.
Voraussetzungen für die Aufnahme in das 2. Studienjahr
Die unmittelbare Aufnahme in das zweite Studienjahr setzt voraus
eine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (allgemein oder kaufmännisch fachgebunden)
eine kaufmännische Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, die mindestens mit der Note "gut" (2,5 und besser) abgeschlossen wurde,
eine spätere kaufmännische berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und
das Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Rechnungswesen und Recht.
Zeitpunkt der Anmeldung
Grundsätzlich werden Anmeldevormerkungen während des gesamten Jahres entgegengenommen.
Ein Studienbeginn ist im September eines jeden Jahres möglich.
Tipp
Die genauen gesetzlichen Regelungen für die Fachakademien in Bayern können Sie hier nachlesen