Luftbild Förderzentrum esE

Förderzentrum esE

FAQ

Ich möchte mein Kind am Förderzentrum esE anmelden, was muss ich dafür tun?

Bitte stellen Sie hierfür den Kontakt mit dem Sekretariat her. Sie finden die nötigen Kontaktdaten unter dem folgenden Link:

Wann erreiche ich jemanden in der Schule?

Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo-Fr: 07:30-11:00

Unter der Nummer: 09 11 / 2 31-72620

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns auch gerne per Mail kontaktieren: verwaltung-6426@schulen.nuernberg.de

    Ich möchte gerne mit der Schulleitung persönlich sprechen, darf ich spontan vorbeikommen?

    Bitte vereinbaren Sie grundsätzlich einen Termin im Sekretariat.

      Mein Kind ist krank und kann die Schule nicht besuchen. Wie und bis wann muss ich die Schule informieren?

      Bitte melden Sie ihr Kind telefonisch vor dem nächsten Unterrichtstag krank. Dafür rufen Sie einfach im Sekretariat an. Sollte niemand erreichbar sein oder rufen Sie außerhalb der Öffnungszeiten an, können Sie die Krankmeldung auch auf Band sprechen.

        Wieso darf ich mein Kind nicht bis ins Klassenzimmer begleiten?

        Wir wollen die Kinder an unserer Schule zur Selbstständigkeit erziehen. Dazu gehört auch, dass sie alleine und ohne Begleitung in die Klasse gehen. Zudem wird so auch verhindert, dass die Vorviertelstunde, in der die Kinder zur Ruhe kommen, störungsfrei abgehalten werden kann.

          Wie und in welchen Fällen ist eine Freistellung vom Unterricht möglich?

          Eine Freistellung vom Unterricht ist nur in bestimmten Fällen möglich. Dies gilt für Kuraufenthalte, Vater-Kind-Kuren, Mutter-Kind-Kur oder wenn das Kind allein zur Kur fährt. Besondere Vorkommnisse innerhalb der Familie – beispielsweise eine Hochzeit oder ein Todesfall – ermöglichen ebenfalls eine Befreiung vom Unterricht. Zudem kann Ihr Kind freigestellt werden, wenn es einen Arzttermin wahrnehmen muss. Bitte beachten Sie allerdings, dass solche Termine wenn möglich auf die Zeit nach der Schule gelegt werden sollten!

            Was muss ich tun, wenn mein Kind während der Unterrichtszeit einen Termin hat?

            Hat Ihr Kind während der Unterrichtszeit einen Termin, der sich nicht auf die Zeit nach der Schule legen lässt, treten Sie bitte rechtzeitig mit der Klassenlehrkraft oder dem Sekretariat in Kontakt.

              Was macht eine Schulsozialpädagogin

              Schwerpunkt der Schulsozialpädagogik ist die gruppenbezogene Prävention und die Mitwirkung an der Werteerziehung und der Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen.

              Dazu gehören Projekte zu Themen wie Klassenstärkung, Persönlichkeitsstärkung, soziale Kompetenzen, Mobbing-, Sucht- und Gewaltprävention sowie die Unterstützung der Lehrkräfte bei Klassenfahrten und Exkursionen.

              Durch die gruppenbezogene Arbeit grenzt sich die Schulsozialpädagogik von der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) im Sinne des § 13 SGB VIII mit deren Schwerpunkt der Einzelfallintervention als auch von der Schulberatung im Sinne des Art. 78 BayEUG ab.