Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist ein professionelles Leistungsangebot der Jugendhilfe, das auf der Grundlage der fachlichen Standards und Arbeitsprinzipien des SGB VIII erfolgt. Dies impliziert ein ganzheitliches Bildungsverständnis, das neben formalen (überwiegend schulischen) Bildungsprozessen die Aspekte non-formaler und informeller Bildung berücksichtigt.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen baut konzeptionell auf den Arbeitsprinzipien der Jugendhilfe auf. Folgende Grundsätze bestimmen die Arbeit der Jugendsozialarbeit an Schulen:
Offener Zugang
Jugendsozialarbeit an Schulen ist offen für alle Schülerinnen und Schüler und alle Schularten. Ihre Angebote können von den Adressatinnen und Adressaten ebenso wie von ihren Eltern und Lehrkräften ohne Vorbedingungen und Vorleistungen in Anspruch genommen werden.
Prävention und Ressourcenorientierung
Jugendsozialarbeit an Schulen ist präventiv und an den Ressourcen der jungen Menschen orientiert. Sie zielt auf die Unterstützung der personalen und sozialen Reifungsprozesse der jungen Menschen durch Gestaltung der Lebens- und Lernbedingungen ab und strebt – als sekundäre Prävention – vorbeugende Hilfen in belastenden Situationen an, damit diese sich nicht zu Krisen weiterentwickeln.
Verbesserung der Chancengleichheit
Die oftmals sehr unterschiedlichen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern haben eine Wirkung auf den Schulerfolg und die darauf aufbauenden Lebensperspektiven. Jugendsozialarbeit an Schulen kann vor Ort niedrigschwellige Hilfen zeitlich nahe und an der Lebenswelt orientiert einleiten.
Freiwilligkeit
Angebote und Leistungen der Jugendhilfe basieren grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der junge Mensch entscheidet also selbst, ob und in welchen Umfang er Angebote der Beratung und Unterstützung annimmt; Jugendsozialarbeit und Schule wirken gemeinsam darauf hin, dass junge Menschen in ihrem eigenen Interesse geeignete und erforderliche Beratungs- und Unterstützungsangebote annehmen und nutzen. Jugendsozialarbeit an Schulen an der Schnittstelle zum System Schule richtet ihr Angebot und ihre Leistungen jedoch auch an dessen spezifischen Bedingungen (wie etwa Anwesenheits- und Aufsichtspflicht zu bestimmten Zeiten) und an den Anforderungen der Einsatzschule aus.
Intervention
Jugendsozialarbeit an Schulen bietet jungen Menschen Hilfen zur Problemlösung und zur Verbesserung des Bewältigungsverhaltens (Lösungsorientierung) an.
Lebensweltorientierung
Jugendsozialarbeit an Schulen orientiert sich an der Lebensrealität, der Lebenswelt, dem Sozialraum, den (jugend-)kulturellen Ausdrucksformen sowie dem Alltag der jungen Menschen und ihren Bedürfnissen, Wünschen und Problemen.
Ganzheitlichkeit und Förderung
Der junge Mensch wird im Zusammenhang mit allen seinen biografischen Mustern, sozialen Bezügen, Bedürfnissen, Interessen, Ausdrucksformen, Verhaltensäußerungen und Einstellungsmustern wahrgenommen und nicht auf einzelne Rollen oder Rollensegmente reduziert. Probleme oder als problematisch definierte Verhaltensausprägungen werden in diesen Kontext eingeordnet und bearbeitet, besondere Stärken werden gezielt gefördert. Jugendsozialarbeit an Schulen unterstützt die Förderung der ganzheitlichen - insbesondere auch der schulischen - Entwicklung.
Kooperation und Koordination
Jugendsozialarbeit an Schulen als Angebot der öffentlichen Jugendhilfe kooperiert entsprechend der Vorgaben des § 81 SGB VIII mit Personen, Personengruppen, Institutionen und Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation der Schüler und Schülerinnen auswirkt, darunter insbesondere auch mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung.
Angebote und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen werden fachlich abgeklärt und abgestimmt; bei Bedarf wird an andere Fachdienste weiterverwiesen.
Sozialraumorientierung und Netzwerkarbeit
Jugendsozialarbeit an Schulen gestaltet und verbessert die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler durch Netzwerkarbeit und Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen im Sozialraum.
Gender Mainstreaming
Geschlechtsspezifische Ausprägungen, männliches und weibliches Rollenverhalten und daraus resultierende Kommunikations- und Umgangsformen innerhalb der Adressatengruppe müssen ebenso wie das eigene Verhalten als Pädagoge/Pädagogin im beruflichen Alltag stets reflektiert, bewusst gemacht und auf der Kommunikations- und Interventionsebene berücksichtigt werden.
Vertrauensschutz
Für alle Leistungen der Jugendhilfe und insbesondere in der persönlichen und erzieherischen Hilfe gilt ein besonderer Daten- und Vertrauensschutz (§§ 64 und 65 SGB VIII). Vertrauensschutz ist damit auch verbindliche Arbeitsgrundlage für alle im Bereich Jugendsozialarbeit an Schulen tätigen Fachkräfte. Die jungen Menschen müssen wissen und darauf vertrauen können, dass die ihre Person betreffenden Informationen ohne ihre ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Kontinuität und Nachhaltigkeit
Planungssicherheit und möglichst langfristiger Einsatz sind Voraussetzung für nachhaltige Wirksamkeit der Jugendsozialarbeit an Schulen. Personalressourcen und Sachmittel sind deshalb langfristig zu sichern und Kontinuität und Transparenz für die einzelnen Schulen zu gewährleisten.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Die öffentliche Jugendhilfe ist mit der Ausübung des Wächteramtes der staatlichen Gemeinschaft nach dem Grundgesetz (Art. 6 (2) ) betraut. Der Kinderschutzauftrag und die Verantwortung insbesondere der Fachkräfte der Jugendhilfe wird im neuen § 8a SGB VIII konkretisiert. Jugendsozialarbeit an Schulen als Leistung der Jugendhilfe leitet, wenn ihr eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt wird, in Kooperation mit den originär zuständigen Diensten des Jugendamtes die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe umfasst aber vor allem auch präventive Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls.