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Leichenannahme – wichtige Information
Die aktuelle Situation erfordert es, konsequent bestattungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Derzeit werden im Krematorium und auf den Friedhöfen Verstorbene nur noch im Sarg oder im verschlossenen Bergesack angenommen.
COVID-19 Verstorbene gelten nach der Festlegung des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherzeit seit 29.03.2020 als infektiös. Das Gesundheitsamt Nürnberg hat am 03.06.2020 alle Pflege- und Behindertenheime, Hospize und ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie alle Krankenhäuser in Nürnberg per Mail angeschrieben, dass bei infektiösen Verstorbenen, insbesondere an COVID-19 Verstorbenen, bei Einlieferung in das kommunale Leichenhaus eine Kopie des nicht vertraulichen Teils der Todesbescheinigung vorhanden sein muss; die Verwaltungen der genannten Einrichtungen müssen bei Abholung über eine Infektionsgefahr informieren und die Verstorbenen buchmäßig und tatsächlich als infektiös kennzeichnen.