Erholungsflächen

Erholung

Die Stadt Nürnberg vermietet aus ihren unbebauten Grundstücken Teilflächen als sogenannte Erholungsflächen.

Es handelt sich dabei um temporäre Zwischennutzungen, bis die Flächen einem endgültigen Verwendungszweck zugeführt werden.

Die Flächen sind keine ausgewiesenen Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz und haben in der Regel weder Strom- noch Wasseranschluss.
Die zu entrichtende Miete wird nach der jeweiligen Flächengröße berechnet und ist im Voraus zu entrichten. Der derzeitige Satz für Erholungsflächenmieten beträgt im Stadtgebiet einheitlich 0,90 €/m²/Jahr. Ab 01.01.2025 beträgt der Satz 1,35 €/m²/Jahr.

Abhängig von der Lage der Fläche kann in Abstimmung mit der Stadtverwaltung gegebenenfalls ein kleines Gartenhäuschen oder ein Geräteschuppen errichtet werden.

Kontakt:

Liegenschaftsamt

Abteilung Immobilienverwaltung

Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-24 12

Telefax 09 11 / 2 31-26 78

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Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung


Kleingarten in einer Kleingartendaueranlage

Bei Interesse an einem Kleingarten in einer Kleingartendaueranlage, wenden Sie sich bitte an den Stadtverband der Kleingärtner.

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