Vermietung von Räumen im Jugendtreff Schloßäcker
Das Angebot richtet sich an Stammbesucher*innen und ehmalige Besucher*innen sowie unmittelbare Nachbar*innen.
Der Jugendtreff Schloßäcker unterscheidet zwei verschiedene Vermietungsarten:
1. Vermietung an Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren
Du möchtest gerne Deinen Geburtstag oder eine Party feiern, bist aber noch nicht volljährig? Macht nichts! Denn der Jugendtreff vermietet seine Räume freitags für Jugendliche unter 18 Jahren. Die Mitarbeiter*innen unterstützen Dich bei der Partyplanung, arbeiten mit Dir zum Beispiel die Gästeliste aus oder überlegen sich ein Motto mit Dir. Die Vermietungen an Minderjährige sind pädagogisch betreut. Das heißt, während Deiner Party ist mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin als Ansprechpartner*in vor Ort und kümmert sich um Deine Fragen.
Vermietung an (junge) Erwachsene ab 18 Jahren
Der Jugendtreff kann an Samstagen für (Geburtstags-)Partys gemietet werden. Das Angebot richtet sich jedoch ausschließlich an Stammbesucher*innen und ehemalige Besucher*innen. Voraussetzung ist, dass Du mindestens 18 Jahre alt bist und Dich mindestens 4 Wochen vorher bei uns meldest.
Wenn ein Termin vereinbart ist, wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Dieser erlaubt Dir die Nutzung des Jugendtreffs an einem bestimmten Tag, bindet Dich aber an bestimmte Vorgaben. Die Mietgebühr beträgt 50 Euro. Dazu kommt eine Kaution von 100 Euro, die Du jedoch zurückerstattet bekommst, wenn der Jugendtreff gereinigt und unbeschädigt hinterlassen wurde.