FAQs (Frequently Asked Questions)
Wie melde ich mich bzw. mein Kind im „Haus der Athleten“ an?
Die Aufnahme im „Haus der Athleten“ erfolgt entweder über die Verbände und den Olympischen Stützpunkt Bayern (für geförderte Sportlerinnen und Sportler der sommerolympischen Disziplinen) oder direkt über die Internatsleitung (für nicht geförderte Sportlerinnen und Sportler).
Die Kontaktpersonen für erste Informationen zur Aufnahme im Internat finden Sie unter dem Punkt „Kosten & Förderung“.
- Kosten & Förderung<https://www.nuernberg.de/internet/sportinternat/kosten.html>
Welche Fristen muss ich bei der Anmeldung beachten?
Für die Schulen gelten folgende Fristen:
Bertolt-Brecht-Schule: bis zum 15. Mai für das kommende Schuljahr
Lothar-von-Faber-Schule: bis zum 1. März für das kommende Schuljahr
Die Schulanmeldung findet nach individueller Absprache mit der Schulleitung statt.
Die Kontaktpersonen für erste Informationen zur Aufnahme im Internat finden Sie unter dem Punkt „Kosten & Förderung“.
- Kosten & Förderung<https://www.nuernberg.de/internet/sportinternat/kosten.html>
Was kostet der Internatsplatz?
Die monatlichen Kosten für unsere Plätze im Einzel- oder Doppelzimmer finden Sie hier:
- Kosten & Förderung<https://www.nuernberg.de/internet/sportinternat/kosten.html>
Welche Sportarten sind im Internat zugelassen?
Wir sind grundsätzlich für alle Sportarten offen, gleichgültig ob die betreffende Sportart bereits im Internat vertreten ist oder nicht.
Über die Vergabe der geförderten Plätze entscheidet der OSP Bayern.
Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen Internat, Schule und Trainer/in?
Unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Trainern und bei Bedarf auch mit den Lehrkräften unserer Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Stundenplanung unter Berücksichtigung des Trainingsplanes liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schule.
Wie alt muss ich / muss mein Kind sein, um ins Internat aufgenommen zu werden?
Das Mindestalter zur Aufnahme im „Haus der Athleten“ liegt bei 14 Jahren.
Ausnahmen hiervon sind leider nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Sportlerin / ein Sportler auch unter dem Schuljahr, in dem Monat, in dem sie / er das 14. Lebensjahr vollendet, ins Internat aufgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist die Übernahme der Kosten für das komplette Schuljahr durch den Verband oder die Eltern.