Zensus 2022: Neue Einwohnerzahlen für Nürnberg und Fürth


Gut zwei Jahre nach dem Zensusstichtag hat das Statistische Bundesamt am 25. Juni die ersten Ergebnisse dieses bundesweiten Großprojekts der amtlichen Statistik veröffentlicht. Danach gibt es für Nürnberg und Fürth überraschende Ergebnisse.

Laut Zensus 2022 wird für Nürnberg (zum Stichtag 15. Mai 2022) eine neue, amtliche Einwohnerzahl von 522.554 Personen mit Hauptwohnung errechnet. Verglichen mit der Einwohnerzahl aus dem städtischen Melderegister von 538.127 zu diesem Zeitpunkt ergibt das eine Abweichung von minus 15.573 Personen. Für Fürth errechnet das Bundesamt die neue amtliche Einwohnerzahl von 130.126 Personen und somit 2.807 Einwohner weniger zum vergleichbaren Stand aus dem Melderegister (132.933).

Ein genauerer Blick in die Daten zeigt, dass es vor allem die ausländische Bevölkerung ist, bei der die Zahlen des Melderegisters und die amtlich berechnete Einwohnerzahl auseinandergehen. Während die Differenz zur deutschen Bevölkerung bei 607 Personen liegt, kommt die neue amtliche Statistik in Nürnberg auf eine um nahezu 15.000 Menschen kleinere ausländische Bevölkerung. Dieser Effekt zeigt sich auch in Fürth, wenngleich in erheblich geringerem Ausmaß. Hier sind es laut Zensusergebnis 261 deutsche Einwohnerinnen und Einwohner mehr, während die nicht-deutsche Bevölkerung 3.067 Personen weniger umfasst als im Einwohnermelderegister geführt werden.

Dass es in dieser Bevölkerungsgruppe größere Abweichung geben kann, könnte vielleicht mit der größeren Mobilität und der möglicherweise geringeren Vertrautheit mit dem deutschen Meldewesen erklärt werden. Gleichwohl ist für die Expertinnen und Experten vom städtischen Statistikamt die Größenordnung der Differenz nicht nachvollziehbar. Daher werden sie die neuen Daten des Zensus nach Vorliegen weiterer Informationen noch einmal sehr gründlich analysieren.

Für die Betrachtung nach Altersgruppen ergibt sich ein ähnliches Bild. Besonders in der Gruppe der „mobilen“ jungen Erwachsenen zeigen sich Abweichungen in den beiden Datenbeständen. Die Differenz ist bei den 25- bis 39-Jährigen besonders hoch. In Nürnberg besteht hier eine Abweichung von 5.544 Personen. In Fürth entspricht die Differenz 991 Personen insgesamt. Auch in den angrenzenden beiden Altersgruppen der 19- bis 24-Jährigen beziehungsweise der 40- bis 59-Jährigen sind die Abweichungen zwischen Zensusergebnis und Einwohnermeldeamt besonders hoch.


Einwohnerzahl ist Grundlage für Planungen und rechtliche Regelungen

Die neuen amtlichen Zensus-Daten stellen die beiden Städte nun aber vor ein großes Problem. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben kann nicht geklärt werden, welche 15.573 Personen in Nürnberg beziehungsweise 2.807 Personen in Fürth denn nun künftig nicht mehr in den Planungen der Stadt berücksichtigt werden sollten. Auch aus diesem Grund wird für Planungszusammenhänge in den Städten, für die zumeist kleinräumige Daten benötigt werden, wie zum Beispiel der Schulraumentwicklungsplanung, der KiTa-Planung oder der Identifizierung und Ausweisung von Stadtentwicklungs- und Sanierungsgebieten, auch weiterhin auf die Informationen aus den kommunalen Melderegistern zurückgegriffen. Diese werden zudem durch nicht zustellbare Bescheide oder Wahlunterlagen laufend bereinigt und haben nach Einschätzung des Statistikamts eine gute Qualität.

In Deutschland war der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wurde. In einem Zeitraum von zwölf Wochen haben in Nürnberg und Fürth 330 sogenannte Erhebungsbeauftragte die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger besucht, die Daten mit einem (Online-) Fragebogen erfasst und dabei zudem die Existenz von über 67.000 Personen in beiden Städten zum Stichtag 15. Mai 2022 überprüft.

Wie bereits beim Zensus 2011 wird über die Hochrechnung der Stichprobenergebnisse in Nürnberg und Fürth eine neue Basis für die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl geschaffen. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Auf dieser Basis werden Wahlkreise zugeschnitten und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf mit der amtlichen Einwohnerzahl berechnet.

Die Erhebungsergebnisse konnten seitens der Städte erst nach einer bundesweiten Fristverlängerung im November 2022 übergeben werden. Seitdem wurden die umfangreichen Daten vom Statistischen Bundesamt zusammengeführt und aufbereitet und stehen nun – über ein halbes Jahr später als geplant – zur Verfügung.


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