Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber in Nürnberg


Das Sozialamt der Stadt Nürnberg startet schrittweise mit der Ausgabe der sogenannten Bezahlkarten an Asylbewerberinnen und -bewerber. Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können grundsätzlich in Form von Sachleistungen, Bargeld, Wertgutscheinen und seit kurzem auch durch eine Bezahlkarte erbracht werden. Auf die Bezahlkarte kann die Leistung, die Geflüchteten nach dem Gesetz zusteht, als Guthaben gebucht werden. Eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten.

Der Freistaat Bayern hat beschlossen, ein bayernweit einheitliches Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Hiermit sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden.

Die Bezahlkarte soll im Rahmen der Erstaufnahme in allen Anker-Zentren und in der Anschlussunterbringung insbesondere in den staatlichen und kommunalen Asylunterkünften eingeführt werden, soweit dies nach den bundesrechtlichen Vorgaben möglich ist und Leistungen nicht bereits als Sachleistungen erbracht werden.


Sozialamt gibt Karten aus

Für die Einführung und die Administration der Bezahlkarte sind die jeweiligen Leistungsbehörden vor Ort zuständig. In Nürnberg ist dies das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt. Die Stadt Nürnberg ist hier im übertragenen Wirkungskreis tätig und unterliegt den Vorgaben des Freistaats Bayern.

Das Nürnberger Sozialamt beginnt ab sofort zunächst in den Nürnberger Dependancen des Anker-Zentrums mit der Ausgabe der Bezahlkarten an die Berechtigten. Im Anschluss wird die Bezahlkarte dann an die Bewohnerinnen und Bewohner von staatlichen und kommunalen Unterkünften der Anschlussunterbringung ausgegeben. Es ist geplant den Einführungsprozess bis Ende Juli weitgehend abzuschließen.

In 2023 haben im Jahresmittelwert 3.050 Personen in Nürnberg Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Die Anzahl der leistungsberechtigen Personen unterliegt unterjährig abhängig von Zu- und Abgängen in den Anker-Einrichtungen in Nürnberg größeren Schwankungen.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zur Bezahlkarte sind auf den Internetseiten des Dienstleisters des Freistaats Bayern (PayCenter GmbH) auch in verschiedenen Sprachen sowie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration verfügbar.


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