Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt

Königstraße

Zur weiteren Aktivierung und Belebung der Innenstadt hat der Stadtrat am 18. September zeitlich befristete Sondermaßnahmen genehmigt. So können ab sofort Gastronomiebetriebe in der Königstraße bestehende Bestuhlungsflächen für die Außengastronomie ohne weitere Kosten erweitern.

Zudem werden in Innenstadtlagen mit Leerstand auch Aktionen von externen Anbietern erlaubt, sofern diese hochwertig sind und die Umgebung aufwerten. Mit den beiden zeitlich auf zwei Jahre befristeten Sondermaßnahmen sollen bestimmte Areale der Innenstadt verstärkt belebt und attraktiver gestaltet werden.

Abstimmung und Genehmigung erforderlich

Sondernutzungen im Rahmen der beiden zeitlich befristeten Pilotprojekte „Königstraße“ sowie „Promotion“ bedürfen jedoch der vorherigen individuellen Abstimmung und Genehmigung durch das Liegenschaftsamt.

Wandel in Nürnberg „positiv gestalten“

Dr. Andrea Heilmaier, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Nürnberg, erklärt: „Die Innenstädte sind im Wandel. Gemeinsam wollen wir diesen Wandel auch in Nürnberg positiv gestalten. Ein wichtiger Baustein dabei ist eine attraktive und lebendige Gestaltung unserer Innenstadt. Durch die gebührenfreien zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen in der Königstraße schaffen wir hier einen zusätzlichen Anreiz zur Belebung. Auch durch das Zulassen von Werbeaktionen im Bereich von Leerständen beleben wir das unmittelbare Umfeld.“

Reduzierung der Sondernutzungsgebühren in der Innenstadt

Der Stadtrat hat ebenfalls beschlossen, dass die Zuschläge zu den Sondernutzungsgebühren in der Innenstadt ab 1. Januar 2025 reduziert werden. Durch diese Maßnahme entlastet die Stadt Gastronomiebetriebe in der Innenstadt deutlich. Ebenso profitieren Imbissbudenbetreiber sowie Händlerinnen und Händler von den neuen Regelungen.

Keine Gebühren für Pflanzkübel

Pflanzgefäße wie Baumkübel, Blumentröge oder Pflanzbeete zur Verschönerung und Begrünung des Erscheinungsbilds der Innenstadt dürfen künftig gebührenfrei aufgestellt werden. Eine Erlaubnis zur Aufstellung ist jedoch nach wie vor erforderlich.

Dauerhafte Genehmigung für Erweiterungsflächen

Auch bei den Erweiterungsflächen für die Gastronomie gibt es eine Änderung. Die seit Beginn der Corona-Pandemie jährlich befristet genehmigten Flächen können ab dem kommenden Jahr dauerhaft genehmigt werden.

Empfohlen wird eine Antragstellung beim Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg bis zum Ende des Jahres, damit die Prüfung und Erteilung der Genehmigung rechtzeitig zu Beginn der Saison ab 1. Februar erfolgen kann.


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