Grundsteuer: Städte legen neue Hebesätze fest


Die Städte Nürnberg, Erlangen und Fürth legen im Oktober – Schwabach im November – in ihren jeweiligen Stadtratsgremien die Hebesätze für die Grundsteuer B und zum Teil für die Grundsteuer A neu fest. Diese gelten ab Mittwoch, 1. Januar 2025. Dieser Schritt ist notwendig, da bundesweit eine umfassende Grundsteuerreform umgesetzt werden muss.


Grundsteuerreform in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Daraufhin beschloss der Bundesgesetzgeber im November 2019 ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer. Es enthält eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für landesgesetzliche Grundsteuerregelungen. Hiervon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 erlassen. Dieses beinhaltet einen rein flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer ohne Berücksichtigung von Lage und Baujahr und führt zu neuen Grundsteuermessbeträgen. Die Kommunen müssen diese Reform nun umsetzen und im Januar 2025 die angepassten Bescheide verschicken.

Entsprechend dem Bund-Länder-Appell besteht der grundsätzliche Wille, die Reform aufkommensneutral zu halten. Das heißt, mit dem neuen Hebesatz sollen keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden. Das Gesamtaufkommen an Grundsteuer betrug 2023 in Nürnberg 123,86 Millionen Euro. Die Anpassung des Hebesatzes dient lediglich dazu, die durch die Reform veränderten Bewertungsgrundlagen auszugleichen und die zugehörige Einnahmebasis konstant zu halten. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann es allerdings sehr wohl Veränderungen bei der Steuerhöhe geben. Dies war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch die Gesetzgeber auch so intendiert.


Neuer Hebesatz für die Stadt Nürnberg

Die entsprechenden Berechnungen ergeben für die Stadt Nürnberg ab dem Jahr 2025 für Grundstücke (Grundsteuer B) einen Hebesatz von 780 Prozent (vorher 555). Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert. Am Mittwoch, 23. Oktober 2024, entscheidet der Nürnberger Stadtrat abschließend über die Umsetzung der Grundsteuerhebesätze.


Neue Bewertungsrichtlinien bei den Finanzämtern

Das Finanzamt ermittelt den Äquivalenzbetrag (Grundsteuer B) beziehungsweise den Grundsteuerwert (Grundsteuer A), der die Grundlage für die Berechnung der individuellen Grundsteuer bildet. Dieser Wert wird anhand neuer Bewertungsrichtlinien berechnet, die im Rahmen der Reform eingeführt wurden. Fehlerhafte Grundsteuermessbeträge können nur durch das Finanzamt, nicht aber die kommunalen Steuerabteilung korrigiert werden. Betroffene müssen daher direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Festlegung eines neuen Hebesatzes aufgrund der Grundsteuerreform unter dem Gesichtspunkt der Aufkommensneutralität ist wegen unterschiedlicher Faktoren mit Unwägbarkeiten behaftet. Etwa 10 Prozent der Messbeträge wurden bislang noch nicht festgesetzt, von den vorliegenden sind nach Schätzungen des Bayerischen Städtetags bis zu 20 Prozent fehlerhaft. Die Kommunen gehen deshalb davon aus, dass nach der Zustellung der Bescheide bei vielen Steuerpflichtigen der Grundsteuermessbetrag noch korrigiert wird. Bei der Berechnung der Hebesätze wurde dies berücksichtigt.


Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten zur Grundsteuerreform des Referats für für Finanzen, Personal und IT der Stadt Nürnberg.


Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/aktuell_91915.html>