Gericht bestätigt Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einen Eilantrag gegen die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats abgelehnt. Mit großer Mehrheit hatte der Stadtrat am 21. November die Stärke von Fraktionen in seiner Geschäftsordnung neu geregelt und auf vier Mitglieder festgelegt. Aus Sicht des Gerichts ist dies rechtmäßig.

Damit wurde ein Eilantrag der AfD-Fraktion im Nürnberger Rat durch das Verwaltungsgericht abgelehnt. In der Begründung heißt es: Der am 21. November 2024 „gefasste Beschluss zur Festsetzung einer Mindestfraktionsstärke (§6 Satz 1 GeschO n.F.) ist nach Stand rechtmäßig, verstößt insbesondere weder gegen höherrangiges Recht noch liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor“.

Der Stadtrat könne „die Geschäftsordnung jederzeit, auch in der laufenden Wahlperiode, ändern“. Die Einführung einer Mindeststärke verfolge weiter einen legitimen Zweck. Die Festlegung der Mindeststärke einer Fraktion auf vier Stadtratsmitglieder erscheine ebenfalls unbedenklich.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts sind Rechtsmittel möglich.

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