Stadtrat beschließt Alkoholverbotszone um den Hauptbahnhof erneut
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Alkoholverbotsverordnung um den Nürnberger Hauptbahnhof erneut beschlossen. Die Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) trat erstmals Anfang 2017 in Kraft und gilt seither mit einigen Veränderungen, unter anderem einer zeitlichen Ausdehnung, kontinuierlich fort. Nachdem Verordnungen grundsätzlich auf höchstens vier Jahre befristet sind, um sicherzustellen, dass die Notwendigkeit regelmäßig überprüft wird, musste sie erneut verabschiedet werden.
Wichtiger Baustein im Sicherheitskonzept
Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, auf bestimmten öffentlichen Flächen den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke zu untersagen. Dies ist dann der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum an diesen Orten regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Das Hauptziel der AlkVVO ist es, die negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums in einem bestimmten Bereich effektiv zu bekämpfen. Dies schließt vor allem die Prävention alkoholbedingter Sicherheitsstörungen, wie etwa Körperverletzungsdelikte, ein. Darüber hinaus soll die Verordnung auch andere Begleiterscheinungen wie Müll, Verschmutzungen oder aggressive Belästigung von Passantinnen und Passanten eindämmen.
Hauptbahnhof als stark frequentierter Ort
Der Hauptbahnhof samt der Königstorpassage ist einer der am stärksten frequentierten und belebtesten Orte in Nürnberg. Während das Bahnhofsgebäude selbst dem privaten Hausrecht der Deutschen Bahn unterliegt, sind die unterirdischen Flächen, inklusive des U-Bahn-Verteilergeschosses und der Einkaufspassagen, öffentliche Verkehrsflächen und dienen dem Fußgängerverkehr als Hauptzugang zur Innenstadt. Diese Bereiche ziehen seit jeher unterschiedliche Personengruppen an, darunter Obdachlose, Jugendliche, Drogen- und vor allem Alkoholkonsumenten
(letztere vorwiegend vor der Osthalle am Bahnhofsvorplatz).
Alkoholverbotszone rund um den Hauptbahnhof
Stimme von OB Marcus König
„Wir arbeiten seit geraumer Zeit gemeinsam mit der Polizei und der Justiz erfolgreich an einem Sicherheitskonzept für die Innenstadt und das Bahnhofsumfeld. Um hier die erzielten Erfolge abzusichern und weiter voranzukommen, bin ich froh, dass wir dieses bewährte Instrument der Alkoholverbotszone weiter nutzen können – zur Ahndung von Verstößen und vor allem zur Prävention“, so Oberbürgermeister Marcus König. „Das Thema Sicherheit in unserer Stadt ist und bleibt Chefsache.“
Belästigungen und Straftaten rund um den Hauptbahnhof
Durch diese Gruppierungen kam es bereits seit Jahren regelmäßig zu Nutzungskonflikten, die von Belästigungen bis hin zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bahnhofsbereich reichen. Auch nach Einschätzung der Landes-
wie Bundespolizei sind daher die Voraussetzungen für und die Notwendigkeit der Alkoholverbotszone weiterhin gegeben, um hier ein wirksames Instrument zur Stärkung der objektiven wie subjektiven Sicherheit beibehalten zu können.
Auch im Hauptbahnhof gilt ein Alkoholverbot
Durch die Verordnung soll eine Entzerrung der Szene in der Königstorpassage und im Bahnhofsumfeld erreicht und die Belastung durch Sicherheitsstörungen weiter reduziert werden. Unterstützt wird die Verordnung durch die Hausordnung der Deutschen Bahn, die den Konsum von Alkohol in ihrem Hausrechtsbereich ebenfalls verbietet, um so ein stimmiges Gesamtkonzept zu schaffen.