Wahlbenachrichtigungen verschickt

Eine Hand hält einen Wahlzettel und steckt ihr in den Schlitz einer Wahlurne.

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet zum 21. Mal die Wahl des Deutschen Bundestags statt. Die Stadt Nürnberg hat mit dem Versand der 331.257 Wahlbenachrichtigungen begonnen.


Verkürzter Briefwahlzeitraum

Das Wahlamt weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar, ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten. Sie müssen Briefwahlunterlagen schneller als bisher beantragen, ausfüllen und zurücksenden. Die Briefwahlunterlagen kommen ab Montag, 10. Februar, per Post zu den Wahlberechtigten.


Wie werde ich benachrichtigt?

Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag zur Anlegung der Wählerverzeichnisse bei der Stadt Nürnberg gemeldet waren, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, damit das Wählerverzeichnis und die Wahlberechtigung überprüft werden können.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

Welche Informationen enthält die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben

• über die Adresse des Wahlraums
• ob der Wahlraum einen rollstuhlgerechten Zugang hat
• mitzubringende Unterlagen
• wie Sie Briefwahlunterlagen erhalten können

Welche Wahlarten gibt es?

Den Wahlberechtigten stehen wie bei jeder Bundestagswahl zwei Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl im Wahllokal am Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte.

Öffnungszeiten des Wahlamts

Das Wahlamt finden Sie am Unschlittplatz 7a. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor dem Wahltag, 21. Februar, ist von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet. Die Kontaktdaten finden Sie hier:


Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Hierzu kann der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vordruck verwendet werden oder einfach online bis Dienstag, 18. Februar, 12 Uhr, mittels aufgedrucktem QR­-Code oder direkt auf der hier verlinkten Website beantragt werden.

Auch ohne Vordruck kann der Antrag schriftlich, elektronisch oder persönlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Der Antrag kann beim Wahlamt abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Die Briefwahlunterlagen kommen ab Montag, 10. Februar, per Post zu den Wahlberechtigten.

Ab Montag, 10. Februar, kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt, Unschlittplatz 7a, abgeholt beziehungsweise gleich an Ort und Stelle in freier und geheimer Form gewählt werden. Das Wahlamt empfiehlt, hierfür ausreichend Zeit einzuplanen.

Was ist zu beachten, wenn ich per Briefwahl wählen möchte?

Wenn eine Stimmabgabe nicht im Wahllokal an der Urne am Sonntag, 23. Februar, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises gewünscht ist, wird ein Wahlschein benötigt. Das Wahlamt hat bereits damit begonnen, Wahlscheine an Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg zu verschicken. Wer wahlberechtigt ist, kann bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag 15 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen, beantragen. Eine Begründung für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen und die Glaubhaftmachung der Gründe ist nicht erforderlich.

Was ist zu tun, wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht ankommen?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese aber nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, hat noch die Möglichkeit, bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wahlberechtigte wenden sich in diesen Fällen bitte umgehend an das Wahlamt. Ohne Wahlschein können sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.

Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt

Da das Wahlamt keinen Einfluss auf die Postzustellung hat, wird empfohlen, die roten Wahlbriefe beziehungsweise Briefwahlunterlagen schnellstens zurückzuschicken oder bis 18 Uhr am Wahltag direkt in den Briefkasten des Wahlamts einzuwerfen, damit die Stimme noch in die Auszählung einfließen kann. Briefwahlunterlagen, die am Wahltag nach 18 Uhr und damit verspätet eingehen, können leider bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.


Wahlhelfende für Bundestagswahl gesucht

Die Stadt sucht interessierte Bürger, die bei der vorgezogenen Bundestag-Neuwahl am 23. Februar aktiv als Wahlhelfende mitarbeiten möchten. Jeder kann mitmachen. Erfahrung als Wahlhelfer ist nicht nötig. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wird attraktiv mit Geld vergütet.


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