Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026
In Nürnberg findet die Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2025/2026 am Mittwoch, 19. März 2025, von 14 bis 18 Uhr in den zuständigen Grundschulen statt. Zu diesem Termin werden alle Eltern schulpflichtiger Nürnberger Kinder schriftlich eingeladen.
Die Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler sollten die aktuellen Rahmenbedingungen zur Schulpflicht im Blick haben: Grundsätzlich schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum Dienstag, 30. September 2025, sechs Jahre alt werden. Möchten Eltern, dass ihr schulpflichtiges Kind später eingeschult wird, müssen sie dies bei der Schulanmeldung am 19. März 2025 beantragen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die zuständige Schulleitung. Kinder, die bereits im Schuljahr 2024/2025 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden ebenfalls schulpflichtig.
Einschulungskorridor für jüngere Kinder
Für Kinder, die vom 1. Juli 2025 bis zum 30. September 2025 sechs Jahre werden, gilt der eingeführte Einschulungskorridor. Eltern der betroffenen Kinder können nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Die Termine zur Schulanmeldung und zur Schuleingangsuntersuchung sind unabhängig von der Entscheidung verpflichtend wahrzunehmen. Wollen Eltern die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der zuständigen Grundschule schriftlich bis spätestens zum Donnerstag, 10. April 2025, mitteilen. Wird bis zum Stichtag keine Erklärung abgegeben, tritt die Schulpflicht zum kommenden Schuljahr ein.
Vorzeitige Einschulung
Möchten Eltern ihr noch nicht schulpflichtiges Kind vorzeitig einschulen lassen, ist dies in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Für Kinder, die zwischen 1. Oktober 2025 und 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt werden, genügt ein Antrag und eine reguläre Anmeldung bei der zuständigen Schule, damit die Schule die Schulfähigkeit überprüft. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten nötig. In diesem muss nachgewiesen werden, dass das Kind vorrausichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Antragstellung auf ein solches schulpsychologisches Gutachten ist bei der Schulanmeldung möglich.
Schuleingangsuntersuchung
Wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit ihres Kindes erhalten Eltern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg. Die Untersuchungen finden bereits seit November 2024 statt und werden noch bis September 2025 durchgeführt.
Welche Grundschule?
Neben dem Einschulungszeitpunkt stellt sich oftmals die Frage nach dem Beschulungsort. Grundsätzlich gilt: Alle Kinder müssen die staatliche Grundschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Schulsprengelpflicht können Ausnahmen nur bei Vorliegen von zwingenden persönlichen Gründen genehmigt werden. Voraussetzung hierfür ist immer, dass die beantragte Schule auch aufnahmefähig ist. Antragsformulare für die Aufnahme in eine Grundschule mit gebundenen Ganztagsklassen sind am Tag der Schulanmeldung an der zuständigen Sprengelschule erhältlich und sollen der Schule bis Montag, 24. März 2025, vorliegen. Formulare für das Gastschulantragswesen sollen bis Montag, 31. März 2025, eingereicht werden.
Sie haben Fragen?
Auskünfte, welche die zuständige Grundschule im Sprengel ist, erteilen das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter den unten angegebenen Telefonnummern oder die Sekretariate/Schulleitungen der Grundschulen. Fragen zur Schulpflicht und dem Einschulungskorridor können ebenfalls dorthin gerichtet werden.
Amt für Allgemeinbildende Schulen
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
Auskünfte zur Einschulung:
Telefon 09 11 / 2 31-77 5 37 und 09 11 / 2 31-14 1 73