Neue Regelung für Bootsverkehr auf Pegnitz und Rednitz
Vor allem an heißen Tagen zieht es die Nürnbergerinnen und Nürnberger im Stadtgebiet ans Wasser. Um dort die Natur und insbesondere die Flusstäler von Pegnitz und Rednitz vor einer zu starken Belastung durch zu viele Boote zu schützen, hat die Stadt die Gewässerbenutzungsverordnung neu geregelt.
Künftig gilt für bestimmte besonders sensible Flussabschnitte im Stadtgebiet eine Schonzeit, in der das Befahren verboten ist, damit wildlebende Tiere wie brütende und aufziehende Vögel geschützt werden – im westlichen Teil der Pegnitz in Richtung Fürth zum Beispiel vom 1. März bis 15. Juli.
Ziel war es, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Natur und den Bedürfnissen der erholungs- und natursuchenden Bevölkerung der Großstadt zu finden. Darüber hinaus soll diese Verordnung auch das Baden und den Eissport auf den Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg ohne Gefahr für Leben und Gesundheit ermöglichen.
Zu diesen Zwecken wird der Gemeingebrauch im Sinne des Artikels 18 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG), ein sogenanntes Jedermannsrecht zur Benutzung einer öffentlichen Sache, durch diese Verordnung näher geregelt und teilweise eingeschränkt. Der Stadtrat hat die neue Verordnung am 26. Februar beschlossen.
Regelungen für das Befahren der Flüsse
Für Kanuvereine ist die Erteilung von Ausnahmen vorgesehen, während gewerbliche Bootsvermieter auf diesen Gewässerabschnitten nicht tätig werden dürfen. Nur Boote, in der Verordnung Wasserfahrzeuge genannt, bis zu einer bestimmten Größe dürfen die Flussabschnitte befahren und es müssen bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden. Es darf nur gefahren werden, wenn die Gewässer ausreichend Wasser führen. Bei Hochwasser ist das Befahren verboten. Gruppen ist es nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Booten erlaubt, auf den Flüssen zu fahren. Neben- und Altarme sowie bestimmte Gewässer und Gewässerabschnitte, zum Beispiel im Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost, dürfen grundsätzlich nicht befahren werden.
„Kanu-Ampel“ gibt Auskunft über befahrbare Flussabschnitte
Das Umweltamt informiert tagesaktuell auf einer eigenen Webseite, welche Flussabschnitte wann befahren werden dürfen. Eine Kanu-Ampel zeigt den aktuellen Status für den jeweiligen Tag und ab 17 Uhr den Status für den nächsten Tag an. Es gibt vier Flussabschnitte: zwei an der Pegnitz und zwei an der Rednitz. Für jede der vier Strecken gibt es eigene Vorgaben, wann und mit welchen Sportgeräten das Befahren erlaubt ist.
Baden nur in der Norikusbucht erlaubt
Das Baden in den Nürnberger Gewässern ist nach der Gewässerbenutzungsverordnung nur in dem von einem Damm eingefassten Bereich der Norikusbucht erlaubt. Eissport ist auf den Gewässern im Stadtgebiet nur erlaubt, wenn die Stadt die Gewässer ausdrücklich dazu freigegeben hat.