Einführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen in Bayern
Ab 1. April wird auch in Bayern die zweite Leichenschau eingeführt. Danach darf der Träger einer Feuerbestattungsanlage, in Nürnberg also das Krematorium, eine Feuerbestattung erst dann vornehmen, wenn eine zweite Leichenschau bestätigt hat, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen.
Die erste Leichenschau wird von einer hinzugezogenen Ärztin oder Arzt durchgeführt und dient regelmäßig der Feststellung des Todes unmittelbar nach Auffinden der oder des Verstorbenen. Die anlässlich dieser ersten Leichenschau von der Ärztin oder dem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung enthält neben den Personalien der oder des Verstorbenen auch Angaben über die Todesart und die Todesursache.
Bei der zweiten Leichenschau unmittelbar vor der Feuerbestattung bestätigen die Ärztin oder der Arzt den natürlichen Tod der oder des Verstorbenen. Dafür erheben die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte 119 Euro, die das Krematorium der Stadt Nürnberg den Auftraggebenden weiter verrechnet.
Bei einer Erdbestattung ohne vorherige Einäscherung, in der Regel eine Sargbestattung, ist eine zweite Leichenschau gesetzlich nicht vorgeschrieben.