Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen nach Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie diese neu beantragen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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