Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (vorübergehend stilllegen oder endgültig abmelden).
Erklärvideo
Ablauf
Sie können Ihr Fahrzeug online (nur ab 2015 zugelassene Fahrzeuge) oder persönlich mit einer Terminvereinbarung in der Kfz-Zulassung abmelden. Bei einem Vor-Ort-Besuch kann der Antrag auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
alle Kennzeichenschilder der aktuellen Zulassung
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Betreuung für Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten zusätzlich: Betreuerausweis
bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Voraussetzungen für eine Online-Abmeldung: Ihr Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 in Nürnberg neu- bzw. wiederzugelassen.
Dann hat das Kfz eine neue Stempelplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit jeweils einem verdeckten Sicherheitscode. Diese Sicherheitscodes werden im Online-Dienst benötigt.
Gebühren
Online-Abmeldung: 2,10 Euro ggf. zusätzlich Kennzeichen-Reservierung: 2,60 Euro
Vor-Ort-Termin: Abmeldung vor Ort: 15,90 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.