Abschleppunternehmen (Genehmigung)
Beschreibung
Grundsätzlich ist das Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen nur bis zum Erreichen der nächsten Autobahnausfahrt zulässig. Einzelausnahmen hiervon können für gewerbsmäßige Abschleppunternehmen unter besonderen Umständen zugelassen werden.
Ausnahmegenehmigungen, Umzugsanträge, Handwerker- und Sozialdienstausweise, Sonderregelungen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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