Die Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage Einleitungsgebühren.
Ablauf
Die Einleitungsgebühren werden (nach einem getrennten Gebührenmaßstab) berechnet für:
Schmutzwasser zuzüglich eines eventuellen Starkverschmutzungszuschlages und
Niederschlagswasser
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, das der öffentlichen Entwässerungsanlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Dabei bemisst sich die Inanspruchnahme durch das Einleiten von Schmutzwasser nach der dem Grundstück zugeleiteten Frischwassermenge.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks gemessen in Quadratmeter, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage abfließen kann. Die befestigten Flächen werden mit der Anwendung "Niederschlagswassergebühr ermitteln" (siehe "Einfach online machen") angemeldet.
Einfach online machen
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