Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Nürnberg geltend machen
Beschreibung
Sie können einen Schadenersatzanspruch gegen die Stadt Nürnberg geltend machen, wenn Ihnen durch pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten, das die Stadt Nürnberg zu vertreten hat, ein Schaden entstanden ist.
Ablauf
Benachrichtigung an die Stadt Nürnberg über entstandenen Schaden ist schriftlich erforderlich:
Ihr zuständiger Ansprechpartner ist die städtische Einrichtung (Dienststelle, Eigenbetrieb) in deren Geschäftsbereich der Schaden entstanden ist.
Wenn nicht bekannt ist, wer für den Geschäftsbereich zuständig ist, in dem der Schaden entstanden ist, können entweder das Rechtsamt oder die Bürgerämter der Stadt Nürnberg Ihre Schadensmeldung aufnehmen.
Das Rechtsamt leitet den bearbeiteten Vorgang, mit allen Unterlagen und Stellungnahmen, an die Versicherungskammer Bayern weiter. Diese prüft abschließend die Sach- und Rechtslage bei Haftpflichtfällen.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag schriftlich oder per Mail mit folgenden Informationen:
Zeitpunkt und Ort des Geschehens
Schadenshergang
Name und Anschrift der oder des Geschädigten
Fristen
Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Bitte melden Sie sich dennoch unverzüglich.
Bearbeitungsdauer
Je nachdem, ob gutachterliche Einschätzungen notwendig sind, kann die Bearbeitungsdauer zwischen wenigen Tagen und Monaten variieren.