Fahrzeugpapiere ändern (Namen oder technische Daten)

Namensänderung:
Haben Sie Ihren Namen geändert (zum Beispiel durch Heirat), wird der neue Name in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

Änderung der technischen Daten:
Ihr Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert:
Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung). 

Bei einer Adressänderung müssen Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug ummelden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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