Fahrzeugpapiere ändern (Namen oder technische Daten)
Beschreibung
Namensänderung: Haben Sie Ihren Namen geändert (zum Beispiel durch Heirat), wird der neue Name in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Änderung der technischen Daten: Ihr Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert: Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).
Für die Namensänderungen, die Änderung technischer Daten vereinbaren Sie bitte einen Vor-Ort-Termin. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie bei Nutzfahrzeugen über die Sicherheitsprüfung
bei Änderung von technischen Daten des Fahrzeugs: Untersuchungsbericht bzw. ein Gutachten der Technischen Prüfstelle (über technische Änderungen) sowie bei Nutzfahrzeugen den Nachweis der Sicherheitsprüfungen
bei Namensänderung durch eine Heirat: Heiratsurkunde
bei Änderung der Kennzeichen von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen / Oldtimerkennzeichen: bisherige Kennzeichen
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Fristen
Die Änderungsmitteilung muss unverzüglich erfolgen.
Voraussetzungen
Bei einer Namensänderung muss das Melderegister der Bürgerämter bereits aktualisiert sein.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können die Zulassungsbescheinigungen unmittelbar vor Ort ausgestellt werden.