Anerkennung eines im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses (Information)

Ein ausländischer Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Dies ist erforderlich, da nicht jeder Hochschulabschluss, der im Ausland erworben werden kann, die für eine Beschäftigung als Akademiker in Deutschland erforderliche berufliche Qualifikation vermittelt.

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben und in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren ausländischen Hochschulabschluss anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt in der Regel mit der Entscheidung über die Berufsausübungserlaubnis. Die Berufsausübungserlaubnis umfasst die Befugnis zur Berufsausübung und zum Führen der Berufsbezeichnung. Ob Ihr Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben und in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, ist eine Anerkennung durch Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. Sie ist aber Voraussetzung dafür, dass Sie als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Für den Nachweis, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • anabin-Datenbank
    Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) betreibt die Datenbank anabin, die Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise sowie Hochschulen bereitstellt. 
  • Individuelle Zeugnisbewertung
    Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument. Es beschreibt Ihre ausländischen Hochschulqualifikationen und benennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist. Sie können die individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn anfordern. Wenn Ihre Hochschule in der Datenbank anabin mit einem "H+" aufgeführt ist, Ihr Abschluss jedoch nicht aufgeführt ist, müssen Sie eine individuelle Zeugnisbewertung anfordern.

Amt für Migration und Integration

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