Vaterschaft vor Beurkundung der Geburt anerkennen
Beschreibung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei unverheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Durch die Vaterschaftsanerkennung erklären Sie rechtlich verbindlich, dass Sie der Vater des Kindes sind. Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. Möglich ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.
Vor-Ort-Termin erforderlich
Alle zuständigen Einrichtungen
Standesamt - Neugeburten
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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