Vaterschaft vor Beurkundung der Geburt anerkennen

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei unverheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. 
Durch die Vaterschaftsanerkennung erklären Sie rechtlich verbindlich, dass Sie der Vater des Kindes sind. Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.

Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. Möglich ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes. 

 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.

Vor-Ort-Termin erforderlich

Nächster Termin

Termine werden geladen

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Neugeburten

Postanschrift
Information zur Barrierefreiheit

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>