Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei unverheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Durch die Vaterschaftsanerkennung erklären Sie rechtlich verbindlich, dass Sie der Vater des Kindes sind. Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. Möglich ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes.
Ablauf
Wenn noch keine Beurkundung der Geburt erfolgt ist oder das Kind noch nicht geboren wurde:
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung ist nur mit Zustimmung der Mutter gültig, bitte kommen Sie wenn möglich gemeinsam zum Termin.
Wenn Sie zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgeerklärung abgeben möchten, empfehlen wir Ihnen eine gemeinsamen Termin bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Dort können Sie beides auf einmal erledigen.
Erforderliche Unterlagen
amtliche Ausweisdokumente von Mutter und Vater (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
Mutterpass
Weitere vorzulegende Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Eltern. Die benötigten Unterlagen können Sie dem Merkblatt "Geburt in Nürnberg" entnehmen.
Voraussetzungen
Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit voheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.