Arbeitsstellen und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Beschreibung
Wer eine Arbeitsstelle auf öffentlich gewidmeten Flächen einrichtet, entzieht diese Fläche der Nutzung durch die Öffentlichkeit. In diesen Fällen spricht man von "Sondernutzung". Dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Hierzu ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Auflagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und notwendige regelnde Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen enthält. Hierfür werden ggf. die verschiedenen behördeninternen Fachdienststellen beteiligt (Instruktion).
Sondernutzungen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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