Artenschutzkonzept
Beschreibung
Im Jahr 2007 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) an Europäisches Artenschutzrecht angepasst und u.a. die für Tiere einschließlich deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten geltenden Verbote erfasst. Seitdem ist bei allen Vorhaben und Eingriffen zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote betroffen sind (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung). Die Bearbeitung des Artenschutzes ist in der Praxis fachlich oft komplex, unbestimmte Rechtsbegriffe erschweren die Arbeit. Sind geschützte Tierarten unvermeidbar durch Vorhaben betroffen, muss bereits im Vorfeld für Ausgleichsmaßnahmen gesorgt werden, die je nach Art flächenintensiv ausfallen können (z.B. bodenbrütende Vogelarten).
Die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt vergibt Gutachten zur Ermittlung von Grundlagendaten zu den aktuell in Nürnberg vorkommenden Tieren um fachlich sinnvolle Entscheidungen in jedem Einzelfall zu Ausgleichsmaßnahmen zu erleichtern. Hiermit soll die Situation des Artenschutzes in Nürnberg verbessert werden und unvermeidbare Eingriffe besser kompensiert werden.
Artenschutz
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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