Aufenthalt für Ausbildung, Studium und Sprachkurs

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für die Ausbildung, das Studium oder einen Sprachkurs erteilt werden. 

Diesen Aufenthaltstitel gibt es in folgenden Fällen:

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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