Aufenthalt für Ausbildung, Studium und Sprachkurs

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für die Ausbildung, das Studium oder einen Sprachkurs erteilt werden. 

Diesen Aufenthaltstitel gibt es in folgenden Fällen:

  • zur betrieblichen Ausbildung
  • zum Praktikum
  • zur schulischen Ausbildung
  • zur Ausbildungsplatzsuche
  • zum Studium
  • zum Teilzeitstudium,  vorbereitenden Sprachkurs oder studienvorbereitenden Praktikum
  • zur Studienplatzsuche
  • zum studienbezogenen Praktikum EU
  • zum Sprachkurs
  • zum Schulbesuch und Austausch
  • zur Berufsausbildung für Ausreisepflichtige
  • zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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