Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden.
Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gibt es in folgenden Fällen:
Als Fachkraft haben Sie verschiedene Möglichkeiten einen Aufenthaltstitel zu bekommen, um in Deutschland zu arbeiten. Werden Sie zum Beispiel innerhalb eines Konzerns vorübergehend in einer Niederlassung in Deutschland eingesetzt oder arbeiten Sie als Wissenschaftlerin/Wissenschaftler im Rahmen Ihrer Forschungsarbeit, können Sie einen Aufenthaltstitel bekommen.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten im Behördenwegweiser.
Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von zwei Wochen darüber zu informieren, wenn der Grund für Ihre Aufenthaltserlaubnis (Erwerbstätigkeit) vorzeitig weggefallen ist.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir von Ihnen benötigen.
Sofern andere Behörden (zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten im Verfahren abzuwarten.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Beschäftigung wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen.
Allgemein setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass
der Lebensunterhalt gesichert ist
die Identität geklärt ist
die Staatsangehörigkeit geklärt ist
kein Ausweisungsgrund vorliegt
soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet
die Passpflicht nach § 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllt wird
die Einreise mit dem erforderlichen Visum erfolgte
die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht wurden
Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus dem Zweck der Aufenthaltserlaubnis.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie:
seit drei Jahren im Besitz der Aufenthalterlaubnis sind. Die Frist reduziert sich auf zwei Jahre, wenn Sie eine inländische Ausbildung oder ein Studium absolviert haben
als Fachkraft tätig sind (einen Arbeitsplatz haben)
36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen. Die Frist von 48 Monaten bzw. 36 Monaten verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn die Qualifikation im Inland erworben wurde
deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen können
Ihren Lebensunterhalt sichern
ausreichend krankenversichert sind
keine Vorstrafen haben
eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.