Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden.

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gibt es in folgenden Fällen:

Als Fachkraft haben Sie verschiedene Möglichkeiten einen Aufenthaltstitel zu bekommen, um in Deutschland zu arbeiten. Werden Sie zum Beispiel innerhalb eines Konzerns vorübergehend in einer Niederlassung in Deutschland eingesetzt oder arbeiten Sie als Wissenschaftlerin/Wissenschaftler im Rahmen Ihrer Forschungsarbeit, können Sie einen Aufenthaltstitel bekommen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>