Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (Ablegen von Prüfungen)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden. 

Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland noch nicht anerkannt werden kann und für die Anerkennung nur der Ablegung einer Prüfung bedarf, dann können Sie allein für die Ablegung der Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sollen Sie vor dem Ablegen der Prüfung noch einen Prüfungsvorbereitungskurs besuchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation erhalten.

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie die erforderlichen Prüfungen für die Anerkennung ablegen. Eine Erwerbstätigkeit ist während dieser Zeit nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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