Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (Ablegen von Prüfungen)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden.
Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland noch nicht anerkannt werden kann und für die Anerkennung nur der Ablegung einer Prüfung bedarf, dann können Sie allein für die Ablegung der Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sollen Sie vor dem Ablegen der Prüfung noch einen Prüfungsvorbereitungskurs besuchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation erhalten.
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie die erforderlichen Prüfungen für die Anerkennung ablegen. Eine Erwerbstätigkeit ist während dieser Zeit nicht erlaubt.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Feststellung über das Erfordernis der Bildungsmaßnahme (zum Beispiel durch Defizitbescheid)
Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Hinweisblatt)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis über Prüfung(en)/ Prüfungstermin(e)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Prüfungsverfahrens erteilt. Dieses umfasst den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beziehungsweise bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Bescheids der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie haben die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt und in dem Bescheid hat die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland festgestellt, dass eine Prüfung erforderlich ist (zum Beispiel Kenntnisprüfung, Fachsprachprüfung)
Sie haben sich erfolgreich für die notwendige Prüfung angemeldet
Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen oder über die für die Qualifizierungsmaßnahme erforderlichen Deutschkenntnisse
Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts gesichert
die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit liegt bei der Einreise zum Ablegen einer Prüfung und anschließendem Arbeitsplatzangebot vor
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.