Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen (Fachkräfte mit akademischer Ausbildung)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. 
Als Fachkraft mit akademischer Ausbildung können Sie für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Sie sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung, wenn Sie einen Hochschulabschluss haben. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland gemacht haben, muss dieser in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer sein. Dies ist notwendig, da nicht jeder Hochschulabschluss, der im Ausland erworben werden kann, die für eine Beschäftigung als Akademikerin/Akademiker in Deutschland erforderliche berufliche Qualifikation vermittelt.

Näheres zur Anerkennung finden Sie hier.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung ist Ihnen die Beschäftigung aufgrund Ihres anerkannten akademischen Abschlusses erlaubt. Die Beschäftigung in verwandten Berufen ist möglich. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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