Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Nachqualifizierung zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden. 

Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit einer im Ausland erworbenen Ausbildung setzen grundsätzlich die Gleichwertigkeit der Qualifikation voraus. Da ausländische Qualifikationen und deutsche Anforderungen häufig nicht genau übereinstimmen, ist im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens die Gleichwertigkeit festzustellen. Wenn Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation gleichwertig mit einer inländischen qualifizierten Ausbildung ist, erhalten Sie eine Berufsausübungserlaubnis.
Konnte eine volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Ausbildung vor der Einreise nicht festgestellt werden, können Sie in Deutschland Qualifizierungsprogramme besuchen, um die fehlenden theoretischen und/oder praktischen Fähigkeiten zu erwerben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lehrgänge in einem Betrieb, fachliche Schulungsangebote, Vorbereitungskurse oder berufsbezogene Deutschkurse. Für die Teilnahme an einem solchen Programm benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation. 

Aufenthaltstitel zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation gibt es in folgenden Fällen:

Ob Ihr Beruf reglementiert ist, finden erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme können Sie einen Aufenthaltstitel zu den folgenden Zwecken beantragen:

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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