Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (Beschäftigung mit begleitender beruflicher Anerkennung)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden.

Wenn Sie im Zuge der Anerkennungspartnerschaft das Anerkennungsverfahren komplett in Deutschland durchführen möchten, können Sie diese Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Sie müssen im Ausland einen Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen haben. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag muss vorliegen. Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin schließt mit Ihnen eine "Anerkennungspartnerschaft". Hierdurch verpflichten Sie und der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin sich, die Anerkennung nach der Einreise zu beantragen und das Verfahren einschließlich der notwendigen Qualifizierung aktiv zu betreiben. 

Eine Beschäftigung ist möglich, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag vorliegt und die Agentur für Arbeit zugestimmt hat. Eine hiervon unabhängige Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ist erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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