Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (reglementierter Beruf)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden. 

Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben, ist die Anerkennung notwendig. Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales. Eine volle Anerkennung und anschließende Berufszulassung sind daher notwendig, um den jeweiligen Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Ob Ihr Beruf reglementiert ist, finden erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist noch keine Beschäftigung im angestrebten Beruf möglich. Eine Beschäftigung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme (zum Beispiel Helfertätigkeit) ist erlaubt. Sie können eine Beschäftigung ausüben, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer künftigen Beschäftigung steht.  Eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung von 20 Wochenstunden ist ebenfalls erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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