Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (reglementierter Beruf)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden.
Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben, ist die Anerkennung notwendig. Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales. Eine volle Anerkennung und anschließende Berufszulassung sind daher notwendig, um den jeweiligen Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Ob Ihr Beruf reglementiert ist, finden erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist noch keine Beschäftigung im angestrebten Beruf möglich. Eine Beschäftigung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme (zum Beispiel Helfertätigkeit) ist erlaubt. Sie können eine Beschäftigung ausüben, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer künftigen Beschäftigung steht. Eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung von 20 Wochenstunden ist ebenfalls erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
konkretes Arbeitsplatzangebot für eine spätere Beschäftigung
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Arbeitsbescheinigung
Arbeitsvertrag
Probelohnabrechnung oder Lohnabrechnungen (drei Monate) wenn Tätigkeit bereits aufgenommen wurde
Nachweis über Art der Bildungsmaßnahme (schulisch oder betrieblich)
Feststellung über das Erfordernis der Bildungsmaßnahme (zum Beispiel durch Defizitbescheid)
Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis über Sprachkurs (wenn nur ein Sprachkurs absolviert wird: die oben aufgeführten Unterlagen, welche eine Beschäftigung betreffen, sind dann nicht zutreffend)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für 24 Monate erteilt. Sie kann für zwölf Monate verlängert werden.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie haben die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt und in dem Bescheid hat die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland festgestellt, dass Anpassungs-, Ausgleichs-, oder Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sind
Sie haben sich erfolgreich für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme angemeldet
Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen oder über die für die Qualifizierungsmaßnahme erforderlichen Deutschkenntnisse
Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts ist gesichert
die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit liegt bei der Einreise für die überwiegend betriebliche Qualifizierung oder die Beschäftigung im berufsfachlichen Zusammenhang neben der Qualifizierung vor
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.