Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (Qualifikationsanalyse)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden. 

Wenn Sie bereits ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland eingeleitet haben und die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse vorschlägt, können Sie die Aufenthaltserlaubnis zur Feststellung von beruflichen Fertigkeiten und Kenntnissen beantragen. Bei einer Qualifikationsanalyse werden die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachgewiesen, zum Beispiel als Arbeitsprobe, Fachgespräch oder durch Probearbeit in einem Betrieb.

Eine Qualifikationsanalyse ist eine besondere Form des Nachweises einer Berufsqualifikation. Dieser Nachweis erfolgt unter diesen Bedingungen:

  • Sie haben einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation gestellt
  • Sie wollen in einem dualen Ausbildungsberuf oder als Meisterin/Meister arbeiten
  • Sie können unverschuldet wichtige Dokumente nicht vorlegen
  • die zuständige Stelle zweifelt an der Echtheit der vorgelegten Dokumente

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, eine Beschäftigung ausüben, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer künftigen Beschäftigung steht. Eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung von 20 Wochenstunden ist ebenfalls erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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