Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (Qualifikationsanalyse)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden.
Wenn Sie bereits ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland eingeleitet haben und die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse vorschlägt, können Sie die Aufenthaltserlaubnis zur Feststellung von beruflichen Fertigkeiten und Kenntnissen beantragen. Bei einer Qualifikationsanalyse werden die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachgewiesen, zum Beispiel als Arbeitsprobe, Fachgespräch oder durch Probearbeit in einem Betrieb.
Eine Qualifikationsanalyse ist eine besondere Form des Nachweises einer Berufsqualifikation. Dieser Nachweis erfolgt unter diesen Bedingungen:
Sie haben einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation gestellt
Sie wollen in einem dualen Ausbildungsberuf oder als Meisterin/Meister arbeiten
Sie können unverschuldet wichtige Dokumente nicht vorlegen
die zuständige Stelle zweifelt an der Echtheit der vorgelegten Dokumente
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, eine Beschäftigung ausüben, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer künftigen Beschäftigung steht. Eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung von 20 Wochenstunden ist ebenfalls erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Feststellung über das Erfordernis der Bildungsmaßnahme (Zusage Qualifikationsanalyse)
Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Hinweisblatt)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird bis zu sechs Monaten erteilt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
eine Zusage der Anerkennungsstelle liegt vor
Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.