Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen (Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Arbeitsplatzsuche beantragt werden.
Mit einem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche ist es Ihnen möglich, einen Arbeitsplatz zu suchen. Bei diesem Arbeitsplatz muss es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.
Sie können die Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an eine Ausbildung, Studium, Forschung oder Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erhalten. In allen übrigen Fällen wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche durch die Chancenkarte benötigt.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Studium im Ausland Wenn Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erworben haben, können Sie in der anabin-Datenbank nachsehen, wie Ihr Hochschulabschluss bewertet wird und ob Ihre Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Sie können sich Ihr Zeugnis von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen und erhalten eine Einschätzung dazu, mit welchem deutschen Hochschulabschluss Ihr Abschluss vergleichbar ist.
Ausbildung im Ausland Um eine qualifizierte Ausbildung nachweisen zu können, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung festgestellt werden. Näheres zum Thema Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Qualifikationsnachweis (Urkunde, Zeugnis, etc.)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte Formular ausfüllen lassen
Mietvertrag
Wohnraumbestätigung
Nachweis über Heizkosten
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (nur bei qualifizierter Berufsausbildung im Ausland)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Aufenthaltserlaubnis ist an einen bestimmten Zweck gebunden. Der Zweck ist die einmalige Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 18 Monate erteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie haben eine abgeschlossende berufliche oder akademische Ausbildung
Ihre Qualifikation ist in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar
haben Sie eine Berufsausbildung, müssen Sie entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen. In der Regel ist dabei das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
Ihr Lebensunterhalt muss für die gesamte Zeit des Aufenthaltes gesichert sein. Als Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes können Sie zum Beispiel ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.