Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen (Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Arbeitsplatzsuche beantragt werden.

Mit einem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche ist es Ihnen möglich, einen Arbeitsplatz zu suchen. Bei diesem Arbeitsplatz muss es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. 

Sie können die Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an eine Ausbildung, Studium, Forschung oder Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erhalten. In allen übrigen Fällen wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche durch die Chancenkarte benötigt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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