Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für die Ausbildungsplatzsuche erteilt werden.
Wenn Sie vor der Einreise nach Deutschland noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie für bis zu neun Monaten hierherkommen und eine Lehrstelle suchen. Sie müssen eine qualifizierte Berufsausbildung beginnen wollen. Also eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf für die eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen. Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen sind erlaubt.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Deutsche Auslandsschulen Beim erworbenen Abschluss muss es sich um einen Sekundarschulabschluss handeln (etwa Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Fachhochschulreifeprüfung, Hochschulreifeprüfung oder ausländischer Schulabschluss, der zum Studium in Deutschland oder jedenfalls zum Studium in dem Staat berechtigt, in dem die Deutsche Auslandsschule ihren Sitz hat).
Schulabschluss, der zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigt Hier handelt es sich um einen im Bundesgebiet erworbenen deutschen Schulabschluss oder um einen ausländischen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang (Universität oder Fachhochschule) in Deutschland berechtigt. Über die anabin-Datenbank können Sie nachsehen, wie Ihr Abschluss bewertet wird.
Schulabschluss, der zum Hochschulzugang in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschuss erworben wurde Dies kann mit der anabin-Datenbank ermittelt werden. In der Datenbank anabin sind alle ausländischen Sekundarschulabschlüsse bewertet, die in dem Staat, in dem sie erworben wurden, den Hochschulzugang eröffnen. Es kommt nicht darauf an, ob der Hochschulzugang in Deutschland eröffnet ist, da der Zweck der Aufentserlaubnis die Ausbildungsplatzsuche ist.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Hinweisblatt)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis über Schulabschluss (Abschlusszeugnis – gegebenenfalls mit Übersetzung)
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal neun Monate erteilt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie sind noch keine 35 Jahre alt
Sie können den Abschluss einer deutschen Auslandschule oder einen Schulabschluss nachweisen, der zum Hochschulzugang berechtigt
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
Sie suchen sich einen Ausbildungsplatz für eine qualifizierte Berufsausbildung (die Ausbildung ist auf eine Dauer von zwei Jahren festgelegt)
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.