Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für die Ausbildungsplatzsuche erteilt werden.

Wenn Sie vor der Einreise nach Deutschland noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie für bis zu neun Monaten hierherkommen und eine Lehrstelle suchen. Sie müssen eine qualifizierte Berufsausbildung beginnen wollen. Also eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf für die eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen. Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen sind erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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