Aufenthaltserlaubnis beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt:

  • für den Zweck Studium und Ausbildung
  • für den Zweck Erwerbstätigkeit
  • aus humanitären und politischen Gründen
  • aus familiären Gründen
  • aufgrund besonderer Aufenthaltsrechte

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

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