Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten im Behördenwegweiser.
Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen.
Sofern andere Behörden (zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten im Verfahren abzuwarten.
Voraussetzungen
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu jedem der oben genannten Zwecke ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.
Allgemein setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass
der Lebensunterhalt gesichert ist
die Identität geklärt ist
die Staatsangehörigkeit geklärt ist
kein Ausweisungsgrund vorliegt
soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet
die Passpflicht nach § 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllt wird
die Einreise mit dem erforderlichen Visum erfolgte
die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht wurden