Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine Berufsausbildung erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie

  • als Asylbewerberin/Asylbewerber, wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen haben 
  • als Asylbeberberin/Asylbeweber, wenn Sie eine Assistenz- oder Helferausbildung aufgenommen haben, an die eine qualifizierte Berufsausbildung anknüpft
  • wenn Sie im Besitz einer Duldung sind und eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen

Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und das Verzeichnisses der zuständigen Stellen wird jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Beschäftigung im jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Eine Beschäftigungserlaubnis wird hierfür erteilt. 
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche eine von der Ausbildung unabhängige Beschäftigungen auszuüben. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Berufsausbildung kann mit Zustimmung der Bundesagentur für eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren erteilt werden. Können Sie nach erfolgreichem Abschluss im Ausbildungsbetrieb nicht weiter beschäftigt werden, kann die Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate zur Suche nach einer der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung verlängert werden.

Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt für die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer nicht sichern können, können Sie eine Ausbildungsduldung beantragen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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